Jahrgang 
1910
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5. Ist ein Schüler der Tuberkulose verdächtig, so ist ein Arzt zu befragen und der Auswurf bakteriologisch untersuchen zu lassen.

Diese Vorschriften greifen tief in das Fawilienleben ein. Ihre Durch- führung ist aber unbedingt notwendig, soll der Kampf gegen die ansteckenden Krankheiten erfolgreich sein. Es wird daher dringend gebeten, daß das Eltern- haus in richtiger Erkenntnis seiner Pflicht gegen die Allgemeinheit diese Be- strebungen der Behörde voll unterstützt, und den Schulen ihre Pflicht in der gesundheitlichen Fürsorge der ihr anvertrauten Schüler durch selbsttätige Mit- hilfe erleichtert.

Wir bitten die Eltern dringend im Interesse ihrer Kinder dafür zu sorgen, daß sie ungestört arbeiten können, daß ihnen dazu ein angemessener Platz und Sitz zur Verfügung steht(zu empfehlen als billig und zweckmäßig:Pultersatz* von Alberti in Hanau), daß sie gutes Licht haben und nicht zu spät und nicht- zu lange bei der Arbeit sitzen. Vgl.

Beurlaubungen von Schülern können nur in dringenden Fällen erfolgen und bedürfen genauer Begründung. Fehlt der Schüler, ohne daß die Eltern mündlich oder schriftlich die Erlaubnis ordnungsmäßig vorher eingeholt haben, so zieht er sich ernste Bestrafung zu.

Schüler von auswärts bedürfen, falls sie hier wohnen oder essen sollen, der Genehmigung des Direktors bei der Wahl des betr. Hauses. Bei Unzuträglich- keiten ist der Direktor berechtigt einzuschreiten.

Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus haben sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie, nach vorheriger Anmeldung von seiten der Eltern, Anfragen und Wünsche entgegenzunehmen bereit, sind. Die Eltern wollen sich gefälligst spätestens einen Tag vorher anmelden, damit die Herren Klassenlehrer die erforderlichen Erkundigungen über die betreffenden Schüler rechtzeitig einziehen können. Die Sprechstunden werden zu Beginn jedes Halbjahres durch Anschlag auf dem Flur des Schulgebäudes, sowie auf dem Stundenplan, bekannt gemacht. Die Eltern werden dringend gebeten, soweit es sich nicht um Auskünfte allgemeiner Natur handelt, zunächst mit den Herrn Fachlehrern und Klassenlehrern in Verbindung zu treten. Kurz vor Erteilung der Zeugnisse und den Versetzungen bitten wir von Besuchen abzusehen. Eine Beaufsichtigung der Schüler außerhalb der Schulzeit ist den Lehrern unmöglich und liegt daher völlig den Eltern ob, welche darüber zu wachen haben, daß sich ihre Kinder auch fern von der Schule ge- bührlich benehmen und nach Eintritt der Dunkelheit die Straße der Regel nach nicht mehr betreten.

Wir empfehlen dringend, daß die Eltern die häuslichen Arbeiten auf ord- nungsmäßige und saubere Schrift und Haltung hin prüfen und die Kinder ver- anlassen, nachlässig und flüchtig geschriebene Arbeiten nochmals anzufertigen. Die Schüler sollen mindestens dreimal im Schuljahre(im Juni, November und Februar) ihren Eltern ihre sämtlichen Hefte zur Einsicht und Prüfung vorlegen. Unterbleibt dies, so bitten wir um gefl. Mitteilung. Ebenso bitten wir um Mitteilung, wenn den Eltern in den Zeugnissen, Büchern, Heften u. s. w. etwas auffällt; dagegen sind schriftliche Bemerkungen der Eltern in Zeugnissen und Heften nicht am Platze.

Wir haben früher unseren Schülern gestattet, daß sie während der Pausen in einem Laden der Nachbarschaft Brötchen u. a. kauften, wenn sie von Hause nichts zum Frühstück mitgebracht hatten und dies dem Lehrer meldeten. Leider