— 10—
Frankfurter städt. Gymnasium bestanden hatten, sowie an der Feier des 25 jährigen Bestehens der rõmisch=germanischen Kommission.
Herr Prof. Steiger legte im Auftrag des Kollegiums an der Bahre unseres früheren Mitarbeiters Herrn Prof. Trommers- hausen, rin Marburg einen Kranz nieder.— Herr Prof. Dr. Reuß, ein alter Lehrer unseres Gymnasiums bis zum jahre 1906, ist am 22. 2. 28. gestorben.
Herr Prof. Dr. Koob, das frühere Mitglied unseres Kollegiums, feierte das Fest des 70. Geburtstags.
In unserer Schulgemeinde feierten wir das Jubiläum von Herrn prof. Werner, der 25 jJahre in städtischen Diensten stand. Gesundheitszustand der Lehrer. Der Gesundheitszustand des Kollegiums war leider in diesem Jahre ganz besonders schlecht. Sowohl Herr Oberstudienrat Dr. Franke wie Hefr Oberstudienrat Dr. Flechsenhaar mußten sich schweren Ope-
8. Die wichtigsten Erlasse Behörden.
Min. Erl. vom 3. 11. 27.
Bekanntmachung. Am 1. Mai 1928 werden in die staat⸗
lichen Pädagogischen Akademien je 50 Studenten neu auf⸗
genommen, und zwar in Elbing und Kiel zur Ausbildung evangelischer Volksschullehrer und-lehrerinnen, in Bonn zur
Ausbildung katholischer Volksschullehrer und in Frankfurt a. M.
zur Ausbildung von Volksschullehrern und-lehrerinnen.
Der Bildungsgang ist zweijährig. Studiengebühren werden
nicht erhoben. Unter gewissen Voraussetzungen können
Studienbeihilfen gewährt werden, Internate sind mit den
Akademien nicht verbunden. Arbeitspläne sind bei den
Sekretariaten der Pädagogischen Nkademien erhältlich.
Das Aufnahmegesuch ist bis spätestens zum 15. März 1928
an eine der Pädagogischen Akademien zu richten.
Der Meldung sind beizufügen:
1. Ein Lebenslauf,
2. Eine beglaubigte Abschrift des Reifezeugnisses einer neun- stufigen höheren Lehranstalt oder eine Bescheinigung des Anstaltsleiters über die bestandene Reifeprüfung oder über das voraussichtliche Bestehen derselben.
rationen unterziehen, die sie viele Monate hindurch von der Schule fernhielten. Daneben traten außerordentlich zahlreiche Erkrankungen im Kollegium auf, die ernste Mahnungen für alle darstellen sollten, denen die geordnete Durchführung eines Unterrichts am Herzen liegt. Während dieser schweren Zeiten war das Kollegium naturgemäß in bedenkclichem Maße überlastet, und zahlreiche Unterrichtsstunden mußten wir teils ganz ausfallen lassen, teils kombiniert erteilen, beides Maß⸗ nahmen, die vermeidbar wären, wenn wir in Frankfurt über die genügende Anzahl von Vertretungslehrern verfügten. Selbst bei längerem Fehlen war die Beschaffung von Ersatz sehr erschwert, da ja z. Z. der Nachwuchs in einigen Fächern unseres Berufes völlig fehlt. So wandten wir uns denn an die Herren Pfarrer Wintermann, Prof. Dr. Schwemer und Prof. Dr. Neumann, die liebenswürdiger Weise viele Monate lang ihre Kraft unserem Gymnasium zur Verfügung stellten.
und Verfügungen der
3. Ein Gesundheitszeugnis eines zur Führung eines Dienst- siegels berechtigten Arztes.
4. Ein amtlicher Xusweis über die Staatsangehörigkeit.
Im Laufe des Monats April werden alle Bewerber, deren Aufnahme in Nussicht genommen ist, zu einer Prüfung ihrer musikalischen Kenntnisse und Fertigkeiten am Akademieort einberufen. Die Bewerber müssen mit der allgemeinen Musik- lehre vertraut sein, ein einstimmiges schlichtes Motiv nach- singen und niederschreiben, ein einfaches Lied vom Blatt und eine nzahl Volkslieder auswendig singen können. Im Spiel eines der drei Instrumente Geige, Klavier oder Orgel müssen die elementaren Grundlagen vorhanden sein.
Die Bewerberinnen werden sich in einer Xufnahmeprüfung über Kenntnisse und Fertigkeiten in der Nadelarbeit im Um- fange einer abgeschlossenen Lyceumsbildung ausweisen müssen.
Ob in besonderen Fällen von der Forderung hinreichender turnerischer, musikalischer und technischer Vorbildung ab- gesehen werden kann, bleibt meiner Entscheidung vorbehalten.


