Jahrgang 
1914
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VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Für die bevorstehende Impfung empfehlen wir den verehrten Eltern unserer Schüler die Einrichtung, die das Kônigliche Polizei-Präsidium getroffen hat. Die Schüler werden in der Anstalt nur in Gemeinschaft mit ihren Kameraden und nur mit animalischer

Lymphe geimpft.

Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus haben sàmtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie, nach vorheriger Anmeldung von Seiten der Eltern, Anfragen und Wunsche entgegenzunehmen bereit sind. Die Eltern wollen sich freundlichst spätestens einen Tag vorher anmelden, damit die Herren Klassenlehrer die erforderlichen Erkundigungen über die betreffenden Schüler rechtzeitig einziehen können. Die Sprechstunden werden zu Beginn jedes Halbjahres durch Anschlag auf dem Flur sowie in den Klassenzimmern des Schulgebäudes bekanant gemacht. Die Eltern werden gebeten, soweit es sich nicht um Auskünfte allgemeiner Natur handelt, zunächst mit den Herren Fachlehrern und Klassenlehrern in Verbindung zu treten. Im übrigen steht der Direktor zu Besprechungen immer gern zur Verfügung.

Ferner richten wir an die Eltern die dringende Bitte, falls sie Privatunterricht für ihre Kinder für nôtig halten, sich mit uns vorher in Verbindung zu setzen. Von den Privatlehrern muss unbedingt verlangt werden, dass sie mit uns ins Einvernehmen treten, unsern Rat und unsere Wünsche einholen und in gewissen, nicht zu langen Zwischenräumen sich mit uns besprechen. Schüler unserer Anstalt bedürfen, wenn sie Privatunterricht erteilen wollen, der Genehmigung des Ordinarius und des Direktors.

Sodann werden die Eltern darauf aufmerksam gemacht, dass die Anträge auf Be- willigung von Freistellen für höhere oder Mittelschulen bei den städtischen Schulbehörden schriftlich im Falle des UÜbergangs zu einer Mittel- oder höheren Schule jeweils bis zum 15. Januar, andernfalls bis zum 1. April oder I. Oktober einzureichen sind.

Die Ferienordnung für das kommende Schuljahr 1914/15 ist festgesetzt wie folgt: 1. Osterferien vom Samstag den 4. April bis Dienstag den 21. April ¹) einschliesslich. 2. Pfingstferien vom Freitag den 29. Mai*) bis Donnerstag den 4. Juni einschliesslich. 3. Sommerferien vom Freitag den 3. Juli*) bis Montag den 3. August einschliesslich. 4. Herbstferien vom Dienstag den 29. Sept.*) bis Donnerstag den 15. Okt. ¹) einschliesslich. 5. Weihnachtsferien vom Mittwoch den 23. Dezember 1914 bis Montag den 4. Januar 1915

einschliesslich. 6. Schluss des Schuljahres am Mittwoch den 31. März 1915.

*) An diesen Tagen ist der Unterricht unverkürzt durchzuführen.

¹) Am Dienstag den 21. April und Donnerstag den 15. Oktober findet die Auf- nahmeprüfung statt.