Jahrgang 
1912
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VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Für die bevorstehende Impfung empfehlen wir den verehrten Eltern unserer Schüler die Einrichtung, die das Königliche Polizei-Präsidium getroffen hat. Die Schüler werden in der Anstalt nur in Gemeinschaft mit ihren Kameraden und nur mit animalischer Lymphe geimpft.

Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus haben sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie, nach vorheriger Anmeldung von Seiten der Eltern, Anfragen und Wünsche entgegenzunehmen bereit sind. Die Eltern wollen sich gefälligst spätestens einen Tag vorher anmelden, damit die Herren Klassenlehrer die erforderlichen Erkundigungen, über die betreffenden Schüler rechtzeitig einziehen können. Die Sprechstunden werden zu Beginn jedes Halbjahres durch Anschlag auf dem Flur sowie in den Klassenzimmern des Schulgebäudes bekannt gemacht. Die Eltern werden dringend gebeten, soweit es sich nicht um Auskünfte allgemeiner Natur handelt, zunächst mit den Herren Fachlehrern und Klassenlehrern in Verbindung zu ttreten.

Die Ferienordnung für das kommende Schuljahr 1912/13 ist festgesetzt wie folgt: 1. Osterferien vom Samstag d. 30. März bis Montag den 15. April einschlieſslich. 2. Pfingstferien vom Freitag d. 24. Mai ¹) bis Donnerstag den 30. Mai einschlieſslich. 3. Sommerferien vom Freitag d. 12. Juli ¹) bis Montag den 12. August einschlieſslich. 4. Herbstferien vom Samstag d. 28. September bis Montag den 14. Oktober einschlieſslich. 5. Weihnachtsferien vom Freitag d. 20. Dezember 1912 ¹) bis Donnerstag den 2. Januar 1913

einschlieſslich. 6. Schlufſs des Schuljahres am Mittwoch d. 19. März 1913. ¹) An diesen Tagen ist der Unterricht unverkürzt durchzuführen.

Zu der bevorstehenden Progressionsfeier beehre ich mich die hohen Behörden, alle Freunde des Gymnasiums, insbesondere die hochgeschätzten Eltern unsrer Schüler ergebenst einzuladen.