Jahrgang 
1926
Einzelbild herunterladen

VII. AOS DERN VERFGGUNGEN DER BEHGRDEN.

1. Verfügung des Provinzial-Schulkollegiums zu Cassel vom 20. Mai 1925: Hinweis auf den gesundheitlichen Wert des Schwimmens und den Nutzen der Beherrschung der Schwimmkunst.

2. Ministerial-Erlaß vom 27. Juni 1925:

Vom zweiten fHalbjahre des laufenden Schuljahres ab dürfen neue Lehrgänge nur noch in der Einheitskurzschrift begonnen werden.

3. Ministerial-Erlaß vom 17. August 1925: Bei öffentlichen Straßen- und Haussammlungen dürfen als Sammler keine Kinder und keine Jugendlichen unter 18 Jahren verwandt werden.

4. Ministerial-Erlaß vom 21. August 1925: Es kann nicht dringend genug von dem Studium der NMedizin für die nächsten Jahre abgeraten werden.

5. Ministerial-Erlaß vom 20. August 1925: Um das Schulleben zu entpolitisieren, untersagt der Herr Minister mit sofor- tiger Wirkung den Schülern das Tragen von. Abzeichen, Bändern und anderen Symbolen jeder Art in der Schule selbst und bei Veran- staltungen der einzelnen Schulen oder mehrerer Anstalten, z. B. auf Wanderun- gen, bei Turnspielen usw.; auch das bloße NMitbringen dieser Abzeichen wird verboten.

6. Verfügung des Provinzial-Schulkollegiums zu Cassel vom 16. Dezember 1925: Ferienordnung für die Zeit von Ostern 1926 bis Ostern 1927:

Bezeichnung der Ferien b ieueen Sehlas Lachneendlgung Wiederbeginn Osterferien 16 Samstag, den 27. März V Dienstag, den 13. April (Aufnahmeprüfung) Pfingstferien 10 Freitag, den 21. Mai Dienstag, den 1. Juni Sommerferien 31 Ffeitag:. den 2. Juli Dienstag, den 3. August Herbstferien 14 Dienstag, den 28. Sept. Mittwoch, den 13. Oktober Weihnachtsferien 14 Donnerstag, den 23. Dez. Freitag, den 7. Januar 1927

Osterferien 1927 Samstag, den 0. April 1927