Jahrgang 
1884
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Organisation und Berechtigungen.

Das verflossene Schuljahr hat für die Klingerschule eine wesentliche Organisations- Anderung gebracht, indem die städtischen Behörden beschlossen haben, den bis dahin acht- jährigen Kursus zu einem neunjährigen auszudehnen und damit die Schule zu einer Ober- Real-Schule auszugestalten.

Die an den Besuch einer Ober-Realschule geknüpften Berechtigungen sind wesentlich höhere, als diejenigen waren, deren sich die Schüler der Klingerschule bis dahin zu erfreuen hatten. Vor Allem kann die Berechtigung zum einjährigen Militärdienst an einer Ober-Realschule schon nach gut absolviertem sechsten Jahres- Kursus erworben werden, während unsere Schüler vorher dieselbe Berechtigung erst nach Absolvierung des siebenten Jahres-Kursus(von Sexta aufwaàrts) erlangen konnten.

Sodann aber überragen die an die Absolvierung des neunjährigen Kursus einer Ober- Realschule geknüpften Berechtigungen diejenigen unserer bisherigen Abiturienten in sofern erheblich, als ihnen nicht bloſs der Zutritt zu den technischen Hochschulen, sondern auch die Ablegung der Staats-Prüfungen im Hochbau-, Ingenieur- und Maschinenbau- fache offen steht. Es liegt auf der Hand, daſs diese erhöhte Berechtigung auch für diejenigen zukünftigen Techniker von Werth ist, welche zunächst nicht den Eintritt in den Staatsdienst im Auge haben. Da es solcher Techniker genug giebt, welche die Qualification für den Staats- dienst erworben haben und durch ihre Prüfungs-Zeugnisse den Nachweis führen können, dass sie den höchsten in ihrem Fache zu stellenden Anforderungen genügen, so dürften solche, welche diesen Nachweis nicht zu führen vermögen, auch wo es sich um Priyvat- Stellungen handelt, leicht hinter jenen zurückstehen.

Auch den künftigen Chemikern giebt der unsere Schule hinzugefügte neunte Jahres- Kursus die Möglichkeit, einerseits sich eine grössere allgemeine Bildung anzueignen, andrerseits durch den um ein Jahr längeren Schulunterricht in der Chemie, Mineralogie, Physik, Mathe- mathik etc. eine solidere Grundlage für ihre Fachstudien auf der Hochschule zu gewinnen und dadurch aus letzteren mehr Nutzen zu ziehen.

Der Eintritt in die Zoll- und Steuer-Carriere steht den Schülern einer anerkannten Ober-Realschule bereits nach Erlangung der Reife für den neunten Jahres-Kursus offen.

Wer nach bestandener Abiturienten-Prüfung an einer Ober-Realschule noch durch eine an einem Real-Gymnasium abzulegende Spezial-Prüfung im Lateinischen die erforder- lichen Kenntnisse nachweist, erhalt dadurch nach der jetzt in Kraft stehenden Prüfungs-Ordnung alle weitergehenden Berechtigungen der Abiturienten eines Real-Gymnasiums(zum Universitäts- Studium in den Fächern der Mathematik, Naturwissenschaften und neueren Sprachen, zur Officier-Carriere, zum höheren Postdienst, Forstfach und Bergfach).

Die Königlichen Schul-Behörden sind den auf den Ausbau der Klingerschule zu einer Ober-Realschule bezüglichen Absichten der städtischen Kollegien bereits entgegengekommen, indem das Königliche Provinzial-Schul-Kollegium zu Cassel durch Verfügung vom 20. November 1883 vorläufig eine anderweitige Numerierung der von Unter-Tertia aufwärts gehenden Klassen an- geordnet hat, wodurch, im Einklang mit den Bestimmungen der Wehrordnung von 1875 unsern