— 29.— E Obperlyzeum.
Allgemeines.
Die Organisation des Oberlyzeum ist mit Genehmigung des Herrn Ministers eine von der Normalform etwas abweichende und den lokalen Bedürfnissen angepasste. Sie ist, fürs erste wenigstens, als eine einjährige gedacht, und da die Verhältnisse es zur Zeit noch nicht gestatten, einen richtigen Haushaltungsunterricht einzuführen, ist, den allgemeinen Bestimmungen vom August 1909 entsprechend, eine verstärkte Kindergartenunterweisung von 9 Wochenstunden eingeführt, von denen 3 auf Theorie, 6 auf die Praxis fallen. Die praktische Beschäftigung findet in dem Markus und Johauna Oppenheimerschen Kindergarten für Israeliten statt, dessen Verwaltung und Leitung für das freundliche Entgegenkommen, das sie uns stets bewiesen, an dieser Stelle der herzlichste Dank ausgesprochen sein möge. Ferner ist mit Genehmigung des Herrn Ministers eine Erweiterung der Aufgaben der Frauen- schule derart vorgenommen, dass ein elfstündiger Handelsunterricht vorgesehen ist, an dem sich diejenigen Schülerinnen beteiligen können, die sich für ihr späteres Leben auch die Möglichkeit offen lassen wollen, einmal in ein Geschäft einzutreten. Natürlich ist Sorge dafür getragen, dass durch diese Einführung der Charakter der Frauenschule nicht verwischt wird. Die Erfahrungen der früheren Jahre, in denen sich die Selekta in dieser Weise gabelte, hat uns gelehrt, dass bei solcher Organisation nicht zu fürchten ist, dass die Klasse zu einer reinen Fachklasse werden könnte, dass aber auch das im Handelsunterricht Gebotene für die späteren Anforderungen des praktischen Lebens vollauf genügt. Angesehene Leiter grosser Firmen haben uns beraten und zu unserer Genugtuung festgestellt, dass die von uns entlassenen Mädchen sich durchaus auf den Posten bewährt haben, auf die man sie stellte.
Für unsere besonderen religiösen Bedürfnisse, die Einführung unserer jungen Mädchen in die Praxis des jüdischen Haushalts, ist gleichfalls Sorge getragen und wird in erwei- tertem Masse Sorge getragen werden. Man schlage diesen Punkt nicht zu gering an. Wohl ist es in erster Linie die Aufgabe der Mütter, ibhre Töchter in diesen Dingen zu unter- weisen, aber die Erfahrung hat es vielfach gezeigt, dass die Belehrung durch die Schule doch eine sehr wünschenswerte, wenn nicht in vielen Fällen sogar notwendige, ist.
Um eine schnelle Orientierung über die Unterrichtsgegenstände des Oberlyzeums zu ermöglichen, sei eine Stundentafel der ausführlichen Pensenverteilung vorausgeschickt.
Oberlyzeum der lsraelitischen Heligionsgesellschaft.
Es nahmen Teil
Normalform V bei uns Schülerinnen: Sommer Winter
Pädagogik........ 2 St. 2 St. 11 10 Haushaltungskundo...... 5 St.———
Kindergartenunterweisung..... 4 St. 9 St. 11 10


