. M. Pf. M. Pf. » Frau Oberrat Altmann am Tage der» Herrn L. Königsberger am Todestag Beschneidung ihres Enkels.. 20— seiner sel. Mutter Frau Jeannette » Herrn B. Roos bei Austritt sein. Toch- Königsberger........ 20— ter Bella....... 20— Erlös für Tischgebet beim Festessen des „* Falk Goldschmidt beim Ein- Liwjas Chen Vereins. 26— zug in sein 3 1 Aus der Mode Sei 1 nschweig- 190— Von Herrn Bernh. Kann bei Eintritt seines Stigtung......... 34 30 Sohnes Arthur Bernhard.... 5— Von N. N.............. 30—»„ Frau Menko M. Kulp Wwe. am Todes- » Herrn und Frau D. Herzberg u. Frau tage ihres sel. Mannes 20— M. H. Baß b. Verehelichung ihrer„ Herren Lism ann Fürth u. Raphael Kinder Selma und Emil... 100— Ettlinger bei Verehelichung des » Frau Ida Hackenbroch geb. Levi- letzteren mit Frl. Selma Fürth. 200— sohn, am Jahrestage ihrer sel. Von N. N. durch Herrn Direktor Dr. Hirsch 25— Schwester Bertha 28 Kislev.. 20—
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Um die Zahl der obligatorischen Unterrichtsstunden auf ein geringeres Matz zu redu- zieren, hat auf Antrag des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums der Herr Minister verfügt, daß in der Realschule die Stunden für den hebräischen Unterricht beschränkt werden, jedoch freigegeben, für die einzelnen Klassen noch einen in sich abgeschlossenen facultativen he- bräischen Unterricht zu erteilen. Die Stundenzahl für den obligatorischen, in sich abgeschlossenen hebräischen Unterricht wird demnach fortan betragen: in Quinta 4 Pentateuch und 2 Mischna, in Quarta und Tertia je 4 Pentateuch und 2 Talmud, bezw. den denselben vertretenden Unter- richt, in Untersekunda und Obersekunda 4 Propheten und 4 Talmud, bezw. den denselben ver- tretenden Unterricht, in Prima 1 Geist der jüdischen Gesetzeslehre, 4 Propheten und 4 Talmud, bezw. den denselben vertretenden Unterricht.— Für die höhere Mädchenschule ist aus demselben Grunde das Englische fortan facultativ geworden.— Da die Teilnahme an dem mit je 2 Stunden für die Klassen der Realschule von Quinta aufwärts einzurichtenden facula- tiven hebräischen Unterricht, sowie an dem englischen Unterrichte in der höheren Mädchenschule von der freien Bestimmung der Eltern abhängt, so wollen dieselben gefälligst ihre diesbezüglichen Erklärungen vor Beginn des neuen Schuljahres dem Unterzeichneten schrift- lich zukommen lassen.
Die öffentlichen Prüfungen finden in den Tagen vom 23. bis zum 25. März in umstehend verzeichneter Ordnung statt.
No. 371.


