Stiftunoen, Unterstützune von Schülern und Schülerinnen.
1. Voigt-Stiftung. Die Sitftung erhielt in diesem Jahre nur geringen Zuwachs durch kleine Zuwendungen seitens einiger Mitglieder des Lehrerkollegiums und mehrerer Schüler. Die Verleihung von Prämien aus der Voigt-Stiftung soll nach dem Beschlusse des Lehrerkollegiums wegen der Geringfügigkeit der vorhandenen Mittel vorläufig jedes zweite Jahr stattfinden. Bei der Schlussfeier Ostern 1911 erhielten folgende Schüler und Schülerinnen Prämien aus der Ludwig Voigt-Stiftung:
Ludwig Schenk(H. H. I): Bücher, Entstehung der Volkswirtschaft.
Georg Heinrich(K. Ia): Avenarius, Balladenbuch.
Richard Geldner(KR. 1b): G. Freytag, Marcus König.
Fritz Daus(H. F. Ia): Deutschland als Weltmacht.
Karl Lckert(H. F. 1b): Lehrbuch der Handelswissenschaften.
Olga Reit⸗(E. M. D.): Geiger, Goethe.
Veronika Haas(Zw. M. Id): v. Eckenbrecher, Was Afrika mir gab und nahm.
2. Stipendienfonds für Schülerinnen der Mädchenabteilung der städtischen Handelslehranstalt. Aus den Zinsen der Stiftung wurden an be- dürftige Schülerinnen Lehrbücher und Unterrichtsmaterial in Höhe von 15,35 Mk. ver- liehen.
Verfüoungen der Behörden.
3. 4. 1911: Ministerium für Handel und Gewerbe übersendet Abdruck des Erlasses des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten betr. der Jugendpflege. Den Lehrern und Lehrerinnen der Fortbildungs- und Eachschulen wird der Eintritt in die jugendpflegeausschüsse empfohlen.
11. 5. 1911: Königl. Prov.-Schulkollegium: Der gleiche Erlass wird übersandt für das Lehrerkollegium der Handelsrealschule.
20. 5. 1911: Ministerium der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten: Der neue Lehrplan der Handelsrealschule wird vorläufig bis Ostern 1915 genehmigt.
14. 6. 1911: Königl. Provinzial-Schulkollegium: Der Beginn des Unterrichts um 8 Uhr im Winterhalbjahr an den höheren Schulen wird genehmigt.
2. 8. 1911: Königl. Provinzial-Schulkollegium: Während der Dauer der aussergewöhn- lichen Hitze soll der Unterricht beschränkt werden, nötigenfalls ganz aus— fallen.
22. 8. 1911: Ministerium der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten: Die Kur⸗z- stunde ist an allen höheren Schulen einzuführen.
3. 10. 1911: Magistrat Frankfurt: Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsge- richts sind die Lehrer an städtischen Fortbildungs- und Fachschulen als Staatsbeamte, nicht als Gemeindebeamte anzusehen.
21. 10. 1911: Ministerium der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten: Erlass be- treffs anderweiter Regelung der schriftlichen Arbeiten, namentlich in den Fremdsprachen.


