Jahrgang 
1907
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c) Abteilung für Drogisten.

1. Allgemeines.

Die Jachschule für Drogisten ist eine Abteilung der Handelsfachschule für männliche Lehrlinge und Gehilfen, weshalb alle allgemeinen Bestimmungen derselben auch für sie Geltung haben.

Auf Wunsch der Lehrherren sind die Swöchentlichen Unterrichtsstunden auf 2 Schul- tage zusammengelegt, und diese Einrichtung bewährt sich so gut, dass sie auch für die übrigen klassen der Fachschule zu empfehlen wäre. Allerdings setzt sie einen regelmäßsigen Schul- besuch voraus, da bei Abwesenheit an einem einzigen Schultage sogleich die Hälfte der Wochenstunden versäumt wird.

2. Uebersicht über den Lehrplan.

4 4 ſ wöchentliche Stundenzahl Unterrichtsfach KA. II l I zasammen

Deutsch... 2. 1 1 4 Kaufmännisches Rechnen...... 2 1 4 4 Korrespondenz und Buchhaltung... 28 2 4 Wechsel- und Handelskunde 1 1 2 Physik und Chemie....... 11 1 3 Drogenkunde. 38 28 2 6 Schreiben........ 1 V. 1

S

3. Uebersicht über die während des Schuljahrs 1906/07 erledigten Lehraufgaben. I. Klasse. Klassenlehrer: Dr. Dalheimer.

Deutsch. 1 St. Lesestücke über Verkehrsmittel und Verkehrswege, Bürger-

kunde und Bankgeschäfte. 4 Aufsätze. Dalheimer. Kaufmännisches Rechnen. 1 St. Wechsel- und Effektenrechnung. Waren- rechnung und Warenkalkmulation. Dalheimer.

Korrespondenz. 1 St. Nach Voigt und Schneider, II. Tl. Erkundigungs- und Aus- kunftschreiben, Briefe im Bank- und Wechselverkehr, Agentur-, Kommissions- und Speditions-

geschäft, Ein- und Ausfuhrhandel; Bewerbungsschreiben. Dalheimer. Buchhaltung. 1 St Die doppelte Buchführung nach der italienischen und deutschen

Methode. Dalheimer. Handelslehre. 1 St Betrieb des Großhandels, Transport- und Zollwesen,

Wechsellehre. Dalheimer.

Chemice. 1 St. Metalle. Petroleum, Paraffin u. dgl., Spiritus. Organische Säuren. Kohlehydrate. Salze und organische Präparate des Drogenhandels. Das Wichtigste von der Photographie. Oppelt.

Drogenkunde. 2 St. Tierteile. Piersekrete.(Chantharides, Cochenille, Hausen- blase, Ossa Sepiae. Moschus) Rohdrogen aus dem Mineralreiche: Graphit, Gips, Talk, Bolus, Bimstein, Schmirgel, Asbest. Gesetzeskunde über den Handel mit Giften, Drogen, Chemikalien, Farben. Kaiserl. Verordnung v. 22. Okt. 1901. Stärkezucker Honig Milchzucker Cellulose Stärke Dextrin Karbolsäure Salicylsäure Künstl. Riechstoffe Chinin Strychnin Albumine. Farbwaren: Teerfarben, Pflanzenfarben(Indigo. Krapp. Orlean, Sumach). Farben für Malereizwecke: Erdfarben, chemische Farben, Broncen Lacke Firnisse. Künstl. Düngemittel. Bauer.