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Ferienordnung. Pfingstferien vom 10. Juni bis einschließlich 14. Juni. Sommerferien vom 8. Juli bis einschließlich 7. August. Herbstferien vom 30. September bis einschließlich 16. Oktober. Weihnachtsferien vom 23. Dezember bis einschließlich S. Januar.
In der Handelsfachschule erfolgt zu Weihnachten der Schluß des Unterrichts bpereits Mitte Dezember.
Beurlaubungen im Anschluß an die Ferien können nur aus Gesundheitsgründen und auf Grund einer ärztlichen Bescheinigung gewährt werden.
zZum Schlusse des vorstehenden Berichtes über das Schuljahr 1904/05 sei allen
denjenigen, die durch Spenden oder auf sonstige Weise der Anstalt ihre Teilnahme
bewiesen haben, an dieser Stelle der herzlichste Dank wiederholt.
Frankfurt a. M., den 10. April 1905.
Direktor Dr. L. Voigt.


