21
In die III. Klasse werden aufgenommen: 1. Fortbildungsschulpflichtige, wenn sie
a) die II. Klasse einer hiesigen Bürgerschule mit Erfolg besucht haben; oder
b) durch eine Prüfung die Kenntnisse nachweisen, welche das Ziel dieser Klasse
bilden; oder
c) die Reife für die I. Klasse einer hiesigen Mittelschule; oder
d) für die Tertia bezw. Untertertia einer höheren Lehranstalt erlangt haben. 2. Außerhalb Frankfurts beschäftigte kaufmännische Lehrlinge und Hilfsarbeiter im
fortbildungsschulpflichtigen Alter.
3. Junge Leute, welche der allgemeinen Schulpflicht genügt haben, sich jedoch erst später dem kaufmännischen Berufe widmen wollen.
Die unter 2 und 3 Genannten müssen in gleicher Weise den unter 1 gestellten Anforderungen genügen und können nur nach Maßgabe der freien Plätze zugelassen werden.
Bei der Anmeldung hat jeder Schüler das letzte Schulzeugnis, sowie eine Erklärung des Prinzipals vorzulegen, durch welche sich derselbe mit dem Eintritte seines Lehrlings oder Hilfsarbeiters in die Anstalt einverstanden erklärt.
Als Pflichtgegenstände werden gelehrt: Deutsch, kaufmännisches Rechnen, Korrespondenz und Buchhaltung, Handelsgeographie in Verbindung mit Warenkunde, Wechsel- und Handelslehre und Schreiben.
Wahlfreie Fächer sind: Französisch, Englisch, Stenographie und Maschinenschreiben.
Das Erlernen wenigstens einer fremden Sprache ist den Schülern dringend zu empfehlen.
Die Unterrichtsstunden fielen im abgelaufenen Schuljahr in die Zeit früh von 7— 9 im Sommer, 8— 10 im Winter oder nachmittags 2—4.
2. Uebersicht über den Lehrplan.
Wochenstunden Unterrichtsgegenstände—
KI. III EI. II KI. Zusammen Deutsch.. 2 1 1 4 Kaufmännisches Rechnen.. 2 2 2 6 Wechsel- und Handelslehre. 1 1 1 V 3 Korrespondenz und Buchhaltung— 2 3 5 Handelsgeographie in Verbindung mit. Warenkunde..„9 1 4 Senreiben“ 1 1— 2 8 8 24 Wahlfrei:— 1 Eranzösisch.. 2 2 2 6 Englisch........... 2 32 2 6 Stenogaphio........ 2 2 4 Maschinenschreiben......—— 2 2 6 8 18 Summe dter Pflicht- u. Wahlstunden jeder Klasse 12 14 16 42


