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8. Von einer Einrichtung, die schon seit einer Reihe von Jahren an unserer Anstalt besteht, geben wir entsprechend einer Verfügung der Aufsichtsbehörde auch an dieser Stelle Kenntnis:
Um ein gedeihliches Zusammenwirken von Schule und Haus zu fördern, haben sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzat, in denen sie zu Bespre- chungen mit den Eltern ihrer Schüler bereit sind. Diese Sprechstunden werden zu Be- ginn jedes Halbjahres in dem Flur des Schulgebäudes und in den Klassenzimmern bekannt gegeben. Die Eltern werden gebeten, sich in allen besonderen Angelegen- heiten zunächst an die Herren Fach- und Klassenlehrer zu wenden, so zwar, daß sie die Absicht ihres Besuches den Lehrern, die sie zu sprechen wünschen, spätestens einen Tag vorher mitteilen.
Die Eltern werden ferner gebeten, schriftliche Mitteilungen, die ihnen von seiten der Schule zugehen, mit einer Empfangsbestätigung dem Direktor zurückzusenden.
9. Im Interesse der Ferienreisen hat das Königliche Provinzial-Schulkollegium den Samstag vor den Pfingst- und den vor den Sommerferien schulfrei gemacht; trotzdem gehen mir immer noch Gesuche um Be- freiung von einzelnen Stunden und Tagen vor den Ferien zu. Soweit der Arzt die Notwendigkeit eines früheren Ferienbeginns bescheinigt, wird die Befreiung natürlich anstandslos gewährt; ich würde aber pflicht- widrig handeln, wenn ich wegen der Reisepläne der Eltern die Schüler früher beurlauben wollte. Das Abschlagen eines solchen Gesuches ist für beide Teile peinlich; ich bitte freundlichst, es mir in Zukunft ersparen zu wollen.
10. Ich weise sodann darauf hin, daß die Anstalt eine Schulbüchersammlung besitzt, aus der einzelne minder bemittelte Schüler die im Unterricht gebrauchten Bücher leihweise ganz oder zum Teil erhalten können. Herr Oberlehrer Dr. Hahn verwaltet diese Sammlung; an ihn wolle man sich wegen Bewilligung solcher Bücher wenden.
11. Für die schriftlichen Arbeiten sind folgende Hefte an der Anstalt eingeführt:
Für den Schreibunterricht: Nr. 4 der Normalhefte(VI); Nr. 5(V); zu 10 Pfg.
Für die Cbersetzungen und Diktate: Nr. 4 der Normalhefte(VI); Nr. 6([—V); zu 10 Pfg. Für die Aufsätze: Helte größeren Formats zu 18 Pfg.
Für den Anfangsunterricht des Griechischen in Untersekunda: besonders liniierte Hefte zu 15 Pfg., bis jetzt nur erhältlich in den Papiergeschäften von Kälberer, Hohenzollernstr. 15, und von Sch emmel, Hohenzollernstr. 26.
5. Für Mathematik: Nr. 9 und 11 der Normalhefte zu 10 Pfg.
6. Für den Gesangsunterricht in VI und V: Notenschreibhefte zu 20 Pfg., erhältlich bei Kälberer,
Hohenzollernstr. 15.
Außerdem Präparationshefte(10 Pfg.) und Diarien(20 Pfg.).
Empfohlen werden die Aufgabenbücher„Reform“ zu 15 Pfg.; zu erhalten in den Papiergeschäften von Kälberer, Hohenzollernstr. 15, und von Schemmel, Hohenzollernstr. 26.
Es dürfen nur solche Hefte benutzt werden, die mit Bindfaden, nicht mit Draht geheftet sind.
Sehr oft besitzen die in den Schülerheften liegenden Löschblätter eine so geringe Saugfähigkeit, daß sie nicht imstande sind, die nasse Schrift reinlich abzulöschen; die Schüler müssen daher beim Einkauf darauf dringen, daß die Papierhändler ihnen wirklich brauchbare Löschblätter geben. Zur Lieferung solcher Löschblätter hat sich auf Grund vorgelegter Proben die Papierhandlung Kälberer, Hohenzollernstr. 15, verpflichtet.


