Jahrgang 
1908
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1908.

1907.

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4 22 14. Februar. Mitteilung eines Min.-Erl. v. 6. Februar. Den Direktoren wird empfehlend anheimgestellt, die von Schülern der beiden oberen Klassen ausgeführten zeichnerischen Arbeiten(Freihand- und Linear- zeichnungen), die von den zuständigen Zeichenlehrern als selbständige und gute Leistungen anerkannt werden können, im Interesse der Schüler mit Bescheinigungen nachstehenden Wortlautes unter Beifügung des Schulstempels zu verschen.

Selbständigen Entwurf(bezw. Konstruktion) und eigenhändige Ausführung durch den Schüler

der Klasse. Seeenen bescheinigt.

ö den.

Schulstempel(Unterschrift des Lehrers).

Durch Vorlage derartig bescheinigter Zeichnungen können sich Schüler, die sich den an Technischen Hochschulen bestehenden Studienrichtungen zuwenden wollen, über ihre zeichnerische Vorbildung ausweisen, dadurch den zuständigen Hochschulprofessoren ein Urteil über ihre Leistungen und Leistungsfühigkeit erleichtern und sich unter Umständen erhebliche Zeitersparnisse sichern.

b) Verfügungen des Kuratoriums. 25. April. Folgende Regeln über die Schlagballwettspiele zwischen den höheren Schulen der Stadt werden mitgeteilt.

1. Auf dem Wettspielfeld befinden sich nur die beiden Spielparteien, der Schiedsrichter, seine zwei Gehilfen und der Buchführer.

2. Sobald das Spiel begonnen hat, hat niemand mehr das Recht hineinzureden.

3. Die Entscheidungen des Schiedsrichters sind unanfechtbar.

Sodann wurde folgende Anderung einer Regel festgesetzt: Fangbälle werden an sich nicht mehr gewertet; das ändert jedoch nichts an der Regel, daß ein Malwechsel wie seither nach fünf Fangbällen stattfindet.

18 Juni. Das Mitbringen von Flaschen auf die Spielplätze ist verboten, da diese Flaschen häufig auf den Plätzen liegenbleiben, zerbrechen und durch ihre Scherben vielfach eine große Gefahr für die Spielenden bilden. Ebenso ist das Radfahren auf dem Rasen verboten.

26. Juni. Mitteilung eines Schreibens des Polizeipräsidenten, in dem darauf hingewiesen wird, daß der Besuch kinematographischer Vorführungen und Ausstellungen Personen unter 16 Jahren nur in Begleitung ihrer Eltern, Vormünder oder Lehrmeister gestattet ist.

Der Direktor der Stadtbibliothek teilt unter dem 9. III. 07 mit, daß die mathematische Handbibliothek des Lesesaals der Stadtbibliothek von nun an benutzbar sei, sowie, daß alle wichtigeren mathematischen Zeitschriften im Lesesaal aufliegen, indem er zugleich ein Druckexemplar des Verzeichnisses der Hand- bibliothek und der Zeitschriften überreicht.

Der klassische Philologe wird sich der Förderung der wissenschaftlichen Arbeit sciner mathematischen Kollegen von Herzen freuen, aber auch ein Bedauern nicht unterdrücken können, daß unsere großen Bibliotheken, abgesehen von der Erfüllung besonders vorgebrachter Einzelwünsche, seine Wissenschaft fast gar keiner Berücksichtigung würdigen.