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Ferien. Was dem einen recht ist, ist dem anderen billig. Dieselben Gründe könnten so ziemlich von allen Eltern geltend gemacht werden, die überhaupt ihre Söhne mit auf die Ferienreise nehmen. Es liegt nicht in der Macht der Schule, die schulfreie Zeit willkürlich zu verlängern. Den bestehenden Gesetzen müssen sich der Direktor und die Lehrer nicht minder als die Schüler fügen. Wir bitten deshalb die verehrten Eltern freundlichst, uns nicht mit Gesuchen in Verlegenheit zu setzen, die wir zu unserem Bedauern abzuschlagen gezwungen sind.“
Ich weise endlich darauf hin, daß die Anstalt eine Schulbüchersammlung besitzt, aus der einzelne bedürftige Schüler die im Unterricht gebrauchten Bücher leihweise ganz oder zum Teil erhalten können. Herr Dr. Hahn hat sich in freundlichster Weise der Mühe unterzogen, das vorhandene und das von unseren dies- jährigen Abiturienten bereitwillig gelieferte Material zu ordnen; er wird diese Sammlung auch in Zukunft ver- walten. Gesuche um Bewilligung solcher Bücher sind an den Direktor zu richten.
Für die schriftlichen Arbeiten sind folgende Hefte an der Anstalt eingeführt:
1. Für den Schreibunterricht: No. 4 der Normalhefte(VI); No. 5(V); zu 10 Pfg.
2. Für die Ubersetzungen und Diktate: No. 4 der Normalhefte(VI); No. 6(— V); zu 10 Pfg.
3. Für die Aufsätze: Hefte größeren Formats zu 18 Pfg.
4. Für den Anfangsunterricht des Griechischen in Untersekunda: besonders liniierte Hefte zu 15 Pfg.,
bis jetzt nur erhältlich in dem Papiergeschäft von Külberer, Hohenzollernstr. 15.
5. Für Mathematik: No. 9 und No. 11 der Normalhefte zu 10 Pfg.
Außerdem Präparationshefte(10 Pfg.) und Diarien(20 Pfg.).
Es dürfen nursolche Hefte benutzt werden, die mit Bindfaden, nicht mit Draht geheftet sind.
Den verehrten Eltern unserer Schüler empfehlen wir für die bevorstehende Impfung die Einrichtung, die das Königliche Polizei-Präsidium getroffen hat. Die Schüler des Gymnasiums werden in unserer Anstalt nur in Gemeinschaft mit ihren Kameraden und nur durch animalische Lymphe geimpft.
Für den Konfirmanden-Unterricht werden Montag und Donnerstag Nachmittag in den Klassen UII und OIII von obligatorischem Unterricht freigehalten.
Die Ferienordnung für das kommende Schuljahr 1906/1907 ist festgesetzt wie folgt: 1. Oster- ferien vom 8. bis 22. April. Der 23. April ist wegen der Aufnahmeprüfung für die Schüler frei. Der Unterricht beginnt fürs erste um 8 Uhr. 2. Pfingstferien vom 2. bis 6. Juni einschließlich. 3. Sommerferien vom 7. Juli bis 6. August einschließlich. 4. Herbstferien vom 30. September bis 14. Oktober. Der 15. Oktober ist wegen der Aufnahmeprüfung für die Schüler frei. 5. Weihnachtsferien vom 23. Dezember 1906 bis 7. Januar 1907 ein- schließlich. 6. Osterferien vom 23. März bis 8. April einschließlich.
Vor den Pfingst- und den Sommerferien wird nach Verfügung des Kgl. Provinzial-Schulkollegiums nunmehr schon am Freitag geschlossen, so daß der Samstag ganz schulfrei ist; am Freitag selbst aber ist der Unterricht bis zur letzten Nachmittagsstunde einschließlich unverkürzt zu erteilen.


