Jahrgang 
1894
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VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Für die schriftlichen Arbeiten sind folgende Hefte an der Anustalt eingeführt: Für den Schreibunterricht: No. 4 der Normalhefte(VI); No. 5(V); zu 10 Pf. Für die UÜbersetzungen und Diktate: No. 5(VI); No. 6( V); zu 10 Pf.

Für die Aufsätze: Hefte gröſseren Formats zu 18 Pf. Für den Anfangsunterricht des Griechischen in Untertertia: besonders liniierte

Hefte zu 10 Pf.

5. Für Mathematik No. 9 und No. 11 der Normalhefte zu 10 Pf.

Aufserdem Präparationshefte(10 Pf.) und Diarien(20 Pf.). Die bezeichneten Hefte sind in allen hiesigen Schreibmaterialien-Làâden vorrätig.

Wir erlauben uns, den verehrten Eltern unserer Schüler für die bevorstehende Impfung die Einrichtung, die das Königliche Polizei-Prâsidium getroffen hat, zu empfehlen. Die Schüler des Gymnasiums werden in unserer Anstalt nur in Gemeinschaft mit ihren Kameraden und nur durch animalische Lymphe geimpft.

Für den Konfirmandenunterricht wird die Schule die Vorsorge treffen, daſs in Untersekunda und Obertertia die Stunden von 11 12 Uhr am Montag und Donnerstag frei bleiben oder mit entsprechendem Unterricht belegt werden. Für das sogen. Gebet kann die Stunde von 11 12 Uhr am Mittwoch nur in Untertertia berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich also, daſs diejenigen Schüler, die vor dem Konfirmandenunterricht das Gebet besuchen sollen, in Untertertia damit den Anfang machen und in Obertertia den Konfirmandenunterricht zum Abschluſs bringen. Die Schüler der Untersekunda, die während des Konfirmandenunterrichts ganz oder teilweise von dem Religionsunterricht der Schule auf Ansuchen der Eltern entbunden werden, können nach einem Erlaſs des Herrn Unterrichtsministers bei der Abschluſsprüfung von der mündlichen Prüfung in der Religion keinesfalls befreit werden.

Wir erinnern auch in diesem Jahre daran, daſs von seiten der Verwaltung der israelitischen Religionsschule in den Räumen des Gymnasiums regelmäfsiger Religions- unterricht abgehalten wird, an welchem unsere Schüler unentgeltlich Anteil nehmen können.

8. 99 b0

Die Ferienordnüung für das kommende Schuljahr 1894/95 ist festgesetzt wie folgt(s. S. 41): 1. Osterferien vom 18. März bis 1. April. Der 2. April ist wegen der Auf- nahmeprüfung für die Schüler frei. 2. Pfingstferien vom 13. bis 16. Mai einschlieſslich. 3. Sommerferien vom 1. bis 30. Juli einschliefslich. 4. Herbstferien vom 23. September bis 7. Oktober. Der 8. Oktober ist wegen der Aufnahmeprüfungen für die Schüler frei. 5. Weihnachtsferien vom 23. Dezember 1894 bis 7. Januar 1895 einschlieſslich.