9. Mitteilungen an die Eltern.
1. Wir bitten die Eltern, von der Einrichtung der Sprechstunde des Direktors(Mo., Mi., Frei. 11— 12. Fernspr. Carolus 43320) und der Lehrer(die Zeiten werden am schwarzen Brett in der Schule bekanntgegeben) reichlich Gebrauch zu machen. Vorherige Anmeldung empfiehlt sich sehr. Stets bitten wir, außer mit dem Fachlehrer auch auf jeden Fall mit dem Kklassenlehrer und möglichst dem Direktor, der in wichtigen Fragen jeder Zeit auch außer- halb der Sprechstunden zur Verfügung steht, Rücksprache zu nehmen. Auskünfte über die Versetzung können freilich, aus verständlichen Gründen, in den letzten 3 Wochen des Schul- jahres nicht mehr erteilt werden.
2. Privatstunden dürfen nur mit Genehmigung des Direktors er- teilt werden, ganz gleichgültig, ob sie von Schülern, Studenten oder Lehrern gegeben werden. Wir bitten in dieser wichtigen Frage nichts ohne den Rat der Schule zu unter- nehmen. jedenfalls muß der Direktor die Verantwortung für alle Maßnahmen auf diesem Gebiet, von denen er nichts weiß, ablehnen.
3. Urlaub unmittelbar vor und nach den Ferien wird nur vom Direktor und in der Regel nur auf Grund ärztlichen Gutachtens erteilt. Wir müssen die Eltern aus ernsten er- ziehlichen Gründen bitten, keine Ausnahmen machen zu wollen.
4. Schulfeiern, Monatswanderungen und sonstige Schulveranstaltungen verpflichten alle Schüler zur Teilnahme, sofern nicht religiöse Gründe eine Ausnahme gebieten.
Frankfurt a. M., den 1. April 1930.
Dr. Heinrich Weinstock. Studiendirektor.
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