v. Mitteilungen an die Eltern.
1. Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus sind für sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie, nach vorheriger Anmeldung von seiten der Eltern, Anfragen und Wünsche entgegen- zunehmen bereit sind. Die Eltern wollen sich gefälligst spätestens einen Tag vorher anmelden, damit die Herren Klassenlehrer die erforderlichen Erkundigungen über die betreffenden Schüler rechtzeitig einziehen können. Die Sprechstunden werden zu Beginn jedes Halbjahres durch Anschlag auf dem Flur, sowie in den Klassenzimmer des Schulgebäudes bekannt gemacht. Die Eltern werden dringend rebeten, von dieser Einrichtung, so oft es ihnen nur wünschenswert erscheint, ebrauch zu machen, zunächst aber, soweit es sich nicht um Auskünfte allgemeiner Natur handent mit den Herren Klassenlehrern und Fachlehrern in Verbindung zu treten. 1
2. Es wird von neuem darauf hingewiesen, dass in Rücksicht auf den Gesamt- ketrieb des Schulorganismus eine verangerunf der Ferien nur dann bewilligt werden bann, wenn das Gesuch durch den überzeugenden Hinweis auf den Gesundheitszustand unter Vorlegung massgebender ärztlicher Zeugnisse begründet wird, und venn es Gon besonderen Zwischenfällen natürlich abgesehen rechtzeitig Vor Anfang der Ferien vorgebracht vird.
3. Das neue Schuljahr wird Montag, den 11. April, morgens 8 Uhr, mit der Aufnahmeprüfung eröffnét. Sämtliche für die Gymnasialklassen angemeldeten Schüler haben sich zu dſeser Stunde in dem Gymnasium einzufinden, die in die Vorschule eintretenden am folgenden Tage um 9 Uhr. Für auswärtige Schüler bedarf es bei der Wahl der Wohnung oder der Pension der Genehmigung des Direktors.
4. Das Aufnahmegeld beträgt 5 Mk., das Schulgeld, das vierteljährlich in, einer der ersten Wochen nach den Ferien erhoben wird, für alle Klassen 150 Mk. jährlich.
Es steht den Eltern frei, das Geld an den von dem Direktor festgesetzten Termine an den Rendanten— Herrn Jünemann— persönlich zu zahlen, oder die Zahlung dureh beauftragte Personen, insbesondere durch die Schüler selbst leisten zu lassen: Dâs Schulgeld kann auch 14 Tage vor und bis 14 Tage nach dem Hebetermine, durchdie Post Zau⸗ frei ſeinschl. Bestellgeld) an den Rendanten unte ängahe, das epr. und Junamens des Schülers sowie seiner Klasse eingesandt werden“ 1
5. Die Abmeldung der Schüler hat spätestens in der auf den Tag des Schul- schlusses folgenden Woche zu erfolgen. Fine Verlängerung dieser Frist tritt ein, wenn bei dem Abmeldetermin zu Weihnachten oder Ostern die Frist vor dem 2. Januar oder dem 1I. April ablaufen würde. Erfolgt die Abmeldung nicht bis zu den angegebenen Zeitpunkten, so tritt die Verpflichtung zur Zahlung des Schulgeldes für ein weiteres Vierteljahr ein.
6. Zur Turnprüfung am 23. März, nachmittags 3 Uhr, sowie zur Schlussfeier am 8 Mts., morgens 10 Uhr werden die Angehörigen unserer Schüler höflichst eingeladen.
Frankfurt a. M., den 19. März 1904.
Der Rönigliche 6umnasial-Direhtor Dr. Hartwig.


