VI. Mitteilungen an die Eltern.
1. Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus sind für sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie, nach vorheriger Anmeldung von seiten der Eltern, Anfragen und Wünsche entgegen- zunehmen béreit sind. Die Eltern wollen sich gefälligst Spätestens einen Tag vorher anmelden, damit die Hferren Klassenlehrer die erforderlichen Erkundigungen über die betreffenden Schüler rechtzeitig einziehnen können. Die Sprechstunden werden zu Beginn jedes Hialbjahres durch Anschlag auf dem Flur, sowie in den Klassenzimmer des Schulgebäudes bekannt gemacht. Die Eltern werden dringend ebeten, von dieser Einrichtung. so oft es ihnen nur wünschenswert erscheint, ebrauch zu machen, zunächst aber, soweit es sich nicht um Auskünfte allgemeiner Natur handelt, mit den Hierren Klassenlehrern und Fachlehrern in Verbindung zu treten.
2. Es wird von neuem darauf hingewiesen, dass in Rücksicht auf den Gesamt- betrieb des Schulorganismus eine Verlängerung der Ferien nur dann bewilligt werden kann, wenn das Gesuch durch den überzeugenden Hinweis auf den Gesundheitszustand unter Vorlegung massgebender ärztlicher Zeugnisse begründet wird, und wenn es(von besonderen Zwischenfällen natürſich abgesehen) rechtzeitig vor Anfang der Ferien vorgebracht wird.
3. Das neue Schuljahr wird Montag, den 20. April, morgens 8 Uhr, mit der Aufnahmeprüfung eröffnet. Sämtliche für die Gymnasialklassen angemeldeten Schüler haben sich zu dieser Stunde in dem Gymnasium einzufinden, die in die Vorschule eintretenden am folgenden Tage um 8. Uhr. Für auswärtige Schüler bedarf es bei der Wahl der Wohnung oder der Pension der Genehmigung des Direktors.
Das Aufnahmegeld beträgt 5 Mk., das Schulgeld, das vierteljährlich in einer der ersten Wochen nach den Ferien erhoben wird, für alle Klassen 150 Mk. jährlich.
4. Die Abmeldung der Schüler hat spätestens in der auf den Tag des Schul- schlusses folgenden Woche zu erfolgen, Eine Verlängerung dieser Frist tritt ein, wenn bei dem Abmeldetermin zu Weihnachten oder Ostern die Frist vor dem 2. Januar oder dem 1. April ablaufen würde. Erfolgt die Abmeldung nicht bis zu den angegebenen Zeitpunkten, so tritt die Verpflichtung zur Zahlung des Schulgeldes für ein weiteres Vierteljahr ein.
5. Zur Turnprüfung am 1. April, nachmittags 3 Uhr, sowie zur Schlussfeier am 4. d. Mts. morgens 10 Uhr werden die Angehörigen unserer Schüler höflichst eingeladen.
Frankfurt a. M., den 25. März 1903. Der Königliche Gymnasial-Direkfor
Dr. Hartwig.


