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V. Mitteilung an die Eltern.
Gegenüber manchen, gelegentlich hervorgetretenen, irrigen Vorstellungen über die Stellung der Schule zum Elternhause halte ich es für angezeigt, auch an dieser Stelle aus- drücklich darauf hinzuweisen, daſs ein möglichst inniger Verkehr zwischen Schule und Haus der ersteren durchaus erwünscht ist und dafs ich in meinen Sprechstunden sehr gern alle Mitteilungen der Eltern über ihre Kinder entgegennehme. Auch dürfen die Eltern über- zeugt sein, daſs ich ihren Wünschen bez. Behandlung ihrer Kinder thunlichst, d. h. soweit es in Rücksicht auf den Gesamtorganismus der Schule und die bestehende Schulordnung möõglich ist, gerecht zu werden bemüht bin. Anderseits will ich aber auch nicht verschwei- gen, daſs ich die gerade hier so häufig laut werdenden Bitten um Verlängerung der Ferien, von ganz besonderen Ausnahmefallen abgesehen, im Hinblick auf den Gesamtbetrieb des Unterrichts und auf das regelmäſsige Fortschreiten der Schüler, nur dann berücksichtigen kann, wenn sie rechtzeitig vor Beginn der Ferien vorgebracht und durch überzeugenden Hinweis auf den Gesundheitszustand unserer Zöglinge unter Vorlegung autoritativer Gut- achten der Hausärzte begründet werden. Ohnehin wird durch die von der vorgesetzten Schulbehörde für nächsten Sommer versuchsweise genehmigte Zusammenlegung der wissen- schaftlichen Unterrichtsstunden auf den Vormittag den Eltern die Möglichkeit geboten werden, die Nachmittagszeit für die Erholung ihrer Kinder in weit gröſserem Umfange als seither auszunutzen.
Zu der jetzt so schwierigen Frage der Berufswahl für die heranwachsende Jugend möge bemerkt werden, dafs nach der mir von mafsgebender Seite gewordenen Mitteilung nur solche Gymnasialabiturienten hier als Eleven im hôheren Postdienste angenommen wer- den, die an dem wahlfreien Unterricht im Englischen und im Zeichnen teilgenommen haben.
Seit Einführung der Abschlufsprüfung erscheint es für das Fortkommen der Schüler in den Mittelklassen sehr wünschenswert, daſs sie während des Besuchs der Tertia an dem Konfirmandenunterricht teilnehmen. Auch wird der Lektionsplan dieser Klasse, solange jener Unterricht in die Morgenstunden fällt, hierauf eingerichtet.
Das neue Schuljahr wird Montag, den 26. April, morgens 8 Uhr, mit der Aufnahme- prüfung eröffnet. Sâmtliche für die Gymnasial-Klassen neu angemeldeten Schüler haben sich zu dieser Stunde in dem Gymnasium einzufinden, die in die Vorschule eintretenden Knaben am folgenden Tage um 8 Uhr. Für auswärtige Schüler bedarf es bei der Wahl der Wohnung oder Pension der Genehmigung des Direktors.
Das Schulgeld, welches in einer der ersten Wochen des Schul-Quartals erhoben wird, beträgt für die Schüler aller Klassen 150 Mk., das Aufnahmegeld 5 Mk.
Frankfurt a. M., den 1. April 1897.
Der Königliche Gymnasial-Direktor Prof. Dr. Hartwig.


