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VI. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Für das Fortkommen der Schüler in den Mittelklassen ist es wünschenswert, daſs sie während des Besuchs der Tertia an dem Konfirmandenunterricht teilnehmen, da der Lektionsplan dieser Klasse hierauf eingerichtet wird..
Das neue Schuljahr wird Montag, den 22. April, morgens 8 Uhr, mit der Aufnahme- prüfung eröffnet. Sämtliche für die Gymnasial-Klassen neu angemeldeten Schüler haben sich zu dieser Stunde in dem Gymnasium einzufinden, die in die Vorschule eintretenden Knaben am folgenden Tage um 8 Uhr. Für auswärtige Schüler bedarf es bei der Wahl der Wohnung oder Pension der Genehmigung des Direktors.
Nach einer in vorigem Jahre für unser Gymnasium getroffenen Entscheidung des Provinzial-Schulkollegiums haben die Schüler, die nicht vor Anfang des neuen Kalender- Quartals abgemeldet sind, das Schulgeld für das begonnene Quartal noch zu zahlen. Für Ausstellung eines Abgangszeugnisses werden 5 Mark Gebühren erhoben.
Das Schulgeld, welches in der Regel in der 2. Woche des Schul-Quartals erhoben wird, beträgt für die Schüler aller Klassen, in dem nächsten Jahre auch noch für die der Vorschule, 150 Mk., das Aufnahmegeld 5 Mk.
Frankfurt a. M., den 22. März 1895.
Der Königliche Gymnasial-Direktor
Prof. Dr. Hartwig.


