Jahrgang 
1914
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6. Einfluß des Krieges auf den Schulbetrieb.

Mit Beginn des Krieges, mit dem auch der Schluß der Sommerferien zuſammen fiel, wurde der Unterricht zunächſt nicht eröffnet. Es geſchah dies in der Hauptſache mit Rückſicht auf die Geſchäfte, die in den Lehrlingen und jugendlichen Arbeitern einen Erſatz für die zum mobilen Heer Einberufenen beanſpruchten. Die völlige Schließung der Schulen dauerte bis zum 15. September. Um einerſeits den Geſchäften, die die Lehrlinge dringend benötigten, weiter entgegenzukommen, andererſeits aber zu verhüten, daß diejenigen jungen Leute, die durch Schließung von Geſchäften arbeitslos geworden waren, auf der Straße verbummelten, wurde die Beſtimmung getroffen, daß allen Schülern, die die Schule beſuchen konnten, auch Gelegenheit dazu gegeben werden ſollte. Der Pflichtbeſuch wurde damit vorübergehend aufgehoben und die Freiwilligkeit des Beſuches dafür eingeführt. Selbſt verſtändlich konnte bei dieſem Zuſtand weder die normale Klaſſenſtärke berückſichtigt noch auf die Gliederung der Klaſſen nach Berufen geſehen werden. In der Hauptſache kam es bei dieſer Anordnung darauf an, die arbeitsloſen Jugendlichen von der Straße abzu ziehen und ſie durch den Unterricht der Schule in geiſtige und ſittliche Zucht zu nehmen. Die Freiwilligkeit des Schulbeſuches wurde aber bald aufgegeben, weil man ſich in ihrer Wirkung getäuſcht ſah. Lom 15. Oktober an wurde deshalb der Schulzwang wieder eingeführt, jedoch mit der Maßgabe, daß den Geſchäften, die die Lehrlinge dringend gebrauchten, Beurlaubung in weitgehendem Maße auf begründeten Antrag gewährt werden ſollte. Zur Prüfung der eingehenden Urlaubsgeſuche wurde durch den Schulvorſtand eine aus ſeiner Mitte gebildete Kommiſſion eingeſetzt, der naturgemäß auch die Direk- koren der Fortbildungs und Fachſchulen angehörten. In vielen Sitzungen wurde über eine ſehr große Zahl von Anträgen im Sinne der in den Erlaſſen des Herrn Miniſters für Handel und Gewerbe und in der Verfügung des ſtellvertretenden Generalkommandos vom 18. Armeekorps gezeichneten Richtlinien entſchieden. Für die Lehrlinge einzelner Berufsgruppen, wie die der Bäcker und Metzger⸗Innung blieb der Unterricht vollſtändig geſchloſſen. Für alle anderen Schüler wurde er auf einen einmaligen Beſuch in der Woche mit 4 aufeinanderfolgenden Stunden eingeſchränkt. Eine Ausnahme hiervon machten nur die Kellner⸗ Koch- und Friſeurlehrlinge, die nur einen Zſtündigen Unterricht erhielten.(Siehe Tabelle l, Seite 7.)

Die Befürchtungen, die hier und da von ängſtlichen Gemütern geäußert wurden, daß die Aufrechterhaltung der Disziplin in der Fortbildungsſchule während der Kriegs- zeit Schwierigkeiten bereiten könnte, ſind durchaus nicht eingetroffen. Es muß vielmehr zur Ehre unſerer nachſchulpflichtigen Jugend hervorgehoben werden, daß ihr Lerhalten in und außerhalb der Schule eine der Bedeutung der ernſten Zeit durchaus angemeſſene war. Die große Zahl der unentſchuldigten Lerſäumniſſe, die leider trotz der vielen zeit⸗ weiligen Beurlaubungen vom Unterricht zu verzeichnen iſt, könnte leicht zu Ungunſten der Schüler ausgelegt werden. Nach unſeren Erfahrungen iſt davon ein Teil der Schuld auf die Arbeitgeber, ein anderer auf die Eltern aus Beſorgnis um ihre wirſſchaftliche Exiſtenz und nur der geringſte Teil auf die Schüler ſelbſt zurückzuführen. Die nach ſtehende Tabelle will verſuchen, näheren Aufſchluß über die Beurlaubung und unent ſchuldigten Cerſäumniſſe der Schüler zu geben. Es ſei dazu erläuternd bemerkt, daß die Zahl der beurlaubten Mädchen im Lerhältnis zu anderen Schülern deshalb geringer

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