Xl. Mitteilungen an die Eltern
Wir haben Veranlassung, die verehrten Eltern immer wieder zu bitten, von den Sprechstunden der Mitglieder des Kollegiums(Anschlag in der Schule) und des Direktors recht häufig Gebrauch zu machen. Es kommt bei sol- chen Rücksprachen und Unterredungen immer etwas heraus. Die Besuche bitten wir einige Tage vorher anzu- melden, damit sich der betreffende Lehrer auch bei den andern in der Klasse unterrichtenden Herren über Lei- stungen und Betragen in den andern Fächern Auskunft holen kann. Die Besuche müssen aber rechtzeitig ein- setzen. Werden sie erst am Ende des Schuljahres begonnen, so bleibt die beabsichtigte Wirkung aus.
Die Einrichtung von regelmäftigen Klassenelternversammlungen ist seiner Zeit durch unsere Elternschaft freu- dig begrüftt worden. Ihr Zweck kann aber nur dann erreicht werden, wenn an solchen Abenden jedes Elternpaar vertreten ist.— Recht dankbar würden wir sein, wenn uns für die Ausgestaltung dieser Klassenelternversammlun- gen und die Verwertung ihrer Ergebnisse für die Klassengemeinschaft recht viele Anregungen aus dem Kreise der Elternschaft zugingen.
Wir bitten ferner immer wieder. möpglichst alle Gegenstände. die Eigentum der Kinder sind, mit dem Namen zu zeichnen. In Verlust geratene Sachen können dann leicht wieder zurückgegeben werden.
Vor Erteilung von Nachhilfeunterricht bitten wir mit uns Rücksprache zu nehmen. Es gibt viele, die solchen Unterricht geben wollen, aber nur wenige, die dafür das erforderliche Maß von Können besitzen.
Unserer wiederholt ausgesprochenen Bitte, den Kindern keine größeren Geldbeträge in die Schule mitzu- heben. wird leider noch zu wenig nachgekommen. Das Geld wird dann sehr oft beim Herumspringen während der ausen oder auf dem Schulweg aus Unachtsamkeit verloren.
Von der Einrichtung unserer Frühstücksspeisung kann noch größerer Gebrauch gemacht werden. Was gelie- fert wird, ist schmackhaft und reichlich. Wer daran zweifelt, ist freundlich eingeladen, bei Gelegenheit eine Kost- probe zu entnehmen.
Das Studium der Rechts- und Staatswissenschaften, der Medizin, Zahnheilkunde. Tierheilkunde, der Sprach-, Geschichts- und Bibliothekswissenschaften sowie die Zulassung zur Apothekerlaufbahn ist für die Abiturienten der Oberrealschule an die Bedingung der Ablegung einer Lateinprüfung geknüpft. Wir empfehlen deshalb sehr. daß möglichst viele Schüler an dem von der Obersekunda ab eingerichteten Lateinunterricht teilnehmen. Eine besondere Gebühr wird seit Ostern 1020 dafür nicht mehr erhoben.
Die Stadt lehnt es grundsätzlich ab, eine Haftpflicht bei Fahrraddiebstählen anzuerkennen. Die Schüler kön- nen ihre Fahrräder also nur auf eigene Gefahr in der Schule abstellen. Was dabei zur Sicherung notwendig ist. wird von uns getan.
Wenn ein Schüler durch Krankheit verhindert ist, die Schule zu besuchen, so mufß dies spätestens am zweiten Tag der Klassenleitung schriftlich angezeigt werden. Zur Beurlaubung bis zu einem Tag bedarf es der Geneh- migung des Klassenleiters, für längere Beurlaubung ist der Direktor zuständig. Urlaub im Anschluß an die Ferien kann nur in wirklich dringenden Fällen erteilt werden.
Schuleigentum ist für die Schüler fremdes Eigentum. Wir bitten unsere verehrten Eltern, ihre Kinder immer wieder darauf hinzuweisen, daß man fremdes Eigentum noch viel mehr schont, als die Dinge, die einem selbst gehören.
Endlich bitten wir noch einmal ganz besonders. die Kinder zu wohlanständigem Betragen auf dem Wege zur Schule und auf dem Nachhauseweg anzuhalten. Es läftt sich auch einem Sextaner oder Tertianer schon überzeu- gend beibringen, daß er durch sein Verhalten unter Umständen das Ansehen der Klasse oder gar der Schule gefährden kann.
NXII. Ferienordnung für das Schuljahr 1929/30:
3 Tage Schluß des Unterrichts Beginn des Unterrichts Ostern 13 Mittwoch, den 27. Mär⸗ Mittwoch, den 10. April Pfingsten 10 Freitag, den 17. Mai Dienstag, den 28. Mai Sommer 33 Samstag, den 153. Juli Freitag, den 16. August Herbst. 12 Donnerstag, den 5. Oktober Mittwoch, den 16. Oktober Weihnachten. 17 Samstag, den 21. Dezember Mittwoch, den S. Januar 1930 Ostern Mittwoch, den 9. April 1930
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Dr. Richard Oehlert


