A. Mitteilungen an die Eltern über das neue Schuljahr.
Staatliche Aufsichtsbehörde: straße 45.— Dezernent: Oberschulrat Dr.
Provinzialschulkollegium, Kassel, Obere König- Grau; ab Ostern 1930: Oberstudienrätin Mende.
Patronatsbehörde: Schulausschuß für die städtischen höheren Schulen, Frankfurt a. M., Elbestraße 48.— Sprechstunden: Dienstags, Donnerstags und Freitags 8—14 Uhr.— Dezer- nent: Stadtrat Dr. Keller.
Sprechstunden der Schule: Direktor: täglich 11 bis 12 Uhr, außer Samstags.— Sekretariat: Nontags, Mittwochs und Freitags 8 bis 13 Uhr.— Schularzt: Holzhausen- schule, Eingang Lübeckerstraße(Jugendberatungsstelle) Dienstags 17 Uhr, Freitags 9 UÜhr.— Schulzahnarzt: Schäfergasse 23(Liebfrauenschule) täglich 8 ½ bis 91½% Uhr.— Be- rufsamt: Croße Gallusstraße 17, täglich 8 bis 15 Uhr.— Sprechstunden der Leh- rer: siehe Anschlagbrett der Schule. Den Schülerinnen sind die Sprechstunden der Klassen- lehrer bekannt.
Stundeneinteilung: Ferienordnung 1930/31:
Zommer Winter Art der Unterrichts- 30— 815 15— 000 1. Stunde 7 8 8 9 Ferien Schluß: Wiederbeginn: 2. Stunde 8²⁰— 905 9⁰5— 950 3 Ostern Mittwoch 9. IV. 30. Mittwoch 23. IV. 30. Frühstücks- 3 bauso 20 lulnuten+915. Minulen Pfingsten[Freitag 6. VI. 30. Dienstag 17. VI. 30. 3. Stunde 925— 10¹⁰ 10⁰⁵— 10⁵⁰ 2. Große Sommer Freitag 18. VII. 30. Donnerst. 21. VIII. 30. Pause 15 Minuten 10 Minuten 4. Stunde 10258— 1110 110— 1145 Herbst Freitag 3. X. 30. Mittwoch 15. X. 30. 3. OGe Pause. 12. Minuten Weihnachten Samstag 20 Xll. 30. Donnerst. 8. l. 30. 5. Stunde 1125— 12¹⁰ 12⁰0— 1245 6. Stunde 1215— 13⁰⁰ 1250— 1335 Ostern Dienstag 31. III. 31. och nichtfestgesetzt
Das Schulgeld beträgt ab Ostern 1929: RM. 200.— für Einheimische, RM. 250.— für Aus- wärtige und RM. 400.— für Ausländer; es wird in monatlichen Teilbeträgen erhoben. Anträge auf Schulgeldbefreiung,-ermäßigung, Wünsche auf Erziehungsbeihilfen und dergl. gehen an die Schulleitung.
Innerhalb eines Schuljahres werden An- und Abmeldungen beim wahlfreien Unterricht wie auch beim Musikunterricht nicht angenommen.
Die Städtische Frühstücksspeisung liefert in der Frühstückspause je nach dem Ein-— kommen Getränke und Brötchen für 14 Rpf., 7 Rpf. und 3 ½ Rpf. das Essen; Näheres bei Studienrätin Schröder.
Berechtigungen der Schule: Das Schlußzeugnis des Lyzeums(Ober- sekundareife)(Ende der Untersekunda) berechtigt u. a. zur Ausbildung als landwirtschaft- liche Haushaltungslehrerin, akademische Landwirtin, staatlich diplomierte Gartenbauinspektorin, Fachlehrerin für Kleingarten-, Obst und Gartenbau, Chemotechnikerin, technische Assistentin an medizinischen Instituten, Metallographin, höhere Büroangestellte, Bankbeamtin, Kindergärt- nerin, Hortnerin, Jugendleiterin, Haushaltspflegerin, allgemeine und wirtschaftliche Wohlfahrts- pflegerin, Gesundheitsfürsorgerin und Jugendwohlfahrtspflegerin. Es schließt selbstverständlich die sogenannte„mittlere Reife“ der gehobenen Volks- und der Mittelschulen in sich ein.— Das Reifezeugnis berechtigt zum Studium an allen Hochschulen. Ostern 1931 findet die letzte oberlyzeale Reifeprüfung statt. Von da ab ist der Umbau in das Reformrealgymnasium durchgeführt.
2


