darauf zu halten, daß die Schülerinnen in allen Schriftſätzen auch bis zur oberſten Stufe ſich einer guten, deutlichen und ſorgfältigen Schrift be⸗ fleißigen und dieſe auch in den Tagebüchern nicht vernachläſſigen“.
13. Es wird darauf aufmerkſam gemacht, daß die Anträge auf Bewilligung von Freiſtellen bei den ſtädtiſchen Schulbehörden ſchriftlich— im Falle des Übergangs zu einer Mittel⸗ oder höheren Schule jeweils bis zum 15. Januar, andernfalls bis zum 1. April oder 1. Oktober— einzureichen ſind.
14. Die Aufnahmeprüfung bezw. Nachprüfung der für die Klaſſen IX— l angemeldeten Schülerinnen findet am Dienſtag, 21. April, 8 Uhr vormittags, ſtatt.
15. Die für die Klaſſe X angemeldeten Kinder werden am Dienſtag, 21. April, nachmittags 3 ½ Uhr, in der Aula aufgenommen. Das neue Schuljahr beginnt am Mittwoch, 22. April, vormittags 8 Uhr, mit einer gemeinſamen Feier in der Aula, bei der die in die Klaſſen IX— eintretenden Schülerinnen aufgenommen werden.
Zu beiden Feiern, bei denen der Schülerinnenchor mitwirkt, werden die Angehörigen der Schülerinnen freundlichſt eingeladen.
Vom 22. April ab beginnt der Unterricht regelmäßig um halb 8 Uhr, im Winterhalbjahr um 8 Uhr.
16. Sprechſtunden des Direktors während der Schulzeit: an allen Wochentagen von 12—1 Uhr, im Amtszimmer des Schulgebäudes, Börſenſtraße 7.
17. Übertritt ins Lyzeum.
Eltern, die ihre Töchter ein Lyzeum beſuchen laſſen wollen, iſt es dringend zu empfehlen, die Kinder gleich von der X. Klaſſe an der betreffenden Anſtalt zuzuführen. Denn einerſeits iſt es immer ungünſtig, wenn eine Schülerin umgeſchult werden muß, die ſich gerade in den Geiſt einer Anſtalt und in einen beſtimmten Kreis von Mitſchülerinnen eingewöhnt hat, und andererſeits gehen die Anforderungen der„Beſtimmungen“ über den Eintritt in die VII. Klaſſe nicht unerheblich über das Ziel hinaus, das die Schülerinnen der Mittelſchulen in den erſten drei Jahren zu erreichen haben.
Keinesfalls aber ſollte eine Schülerin von einer Mittelſchule ſpäter aufs Lyzeum überzutreten verſuchen als zu Beginn der VII. Klaſſe(alſo nach Abſchluß von 3 Schuljahren). Die weiteren Lehr⸗ aufgaben der Lyzeen unterſcheiden ſich nämlich von denen der andern Schularten ſo erheblich, daß ein ſpäterer Übertritt im allgemeinen mit dem Verluſt eines Jahres verbunden iſt.


