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Verfügungen der Behörden.
1. Miniſterinm.
Januar 1913. Nach Anordnung und in Ergänzung des Min.⸗Erl. vom 15. März 1905 U II Nr. 254 hat alle fünf Jahre eine Unterſuchung der hygieniſchen Verhältniſſe der höheren Lehranſtalten durch den Kreisarzt ſtattzufinden.
März 1913. Im Intereſſe der Jugendpflege ſind die Schüler und Schülerinnen während des letzten Shulſahres in geeigneter Weiſe auf die Jugendvereinigungen aufmerkſam zu machen.
Juni 1913. Für die nach Frankreich in Stellung gehenden jungen Mädchen wird der„Ratgeber des deutſchen Nationalvereins der Freundinnen junger Mädchen“ empfohlen.
. Auguſt 1913. Der Miniſterial⸗Erlaß vom 12. Februar 1906(Zentralblatt S. 292), betr. Be
lehrung der Schulkinder über die Gefahren, die mit der unvorſichtigen Annäherung an Kraftfahrzeuge verbunden ſind, wird in Erinnerung gebracht. Ferner wird darauf hin⸗ gewieſen, daß die Schuljugend eindringlich zu warnen iſt, nach Kraftwagen mit Sand, Steinen oder anderen Gegenſtänden zu werfen.
2. Provinzial⸗Schnlkollegium.
. April 1913. Auf den Min.⸗Erl. vom 7. Februar 1913(Zentralblatt Heft 4 S. 334), betr.
Vorſchriften über die Beteiligung von Schülern an Vereinen, wird aufmerkſam gemacht. Mai 1913. Mitteilung von der Ernennung des Herrn Provinzial⸗Schulrats Prof. Dr. Unruh in Caſſel am 1. Mai 1913.
„Juli 1913. Der wiſſenſchaftliche Hilfslehrer Herr Karl Günther wird vom 1. Oktober ds. Is.
an als Oberlehrer an der Eliſabethenſchule angeſtellt
3. Kuratorinm der höheren Schulen.
Februar 1913. Der Fortbildungskurſus an der Eliſabethenſchule(Frauenſchule) wird für das Schuljahr 1913/14 genehmigt.
Oktober 1913. Aus Anlaß der 100 jährigen Gedenkfeier der Schlacht bei Leipzig iſt am 18. Oktober ds. Is. eine der Bedeutung des Tages entſprechende Feier zu veranſtalten; der Unterricht fällt an dieſem Tage aus.(Vergl. Min.⸗Erl. vom 8. Oktober 1913.)


