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10.
l. Mitteilungen an die Schülerinnen und deren Eltern.
Schülerinnen der I. Klaſſe unſerer Anſtalt, die nach dem Urteil der Lehrenden die erforderliche Reife erlangt haben, können ohne Aufnahmeprüfung in jedes Lehrerinnenſeminar eintreten.
Ganz dringend erwünſcht iſt es, daß die Angehörigen unſerer Schüle—⸗ rinnen ſich in allen Fällen, in denen es ſich um Auskunft oder Auf— klärung handelt, zunächſt vertrauensvoll an die Klaſſenführung, bezw. die einzelnen Lehrenden, dann erſt an den Direktor wenden. Anonyme Schreiben bleiben grundſätzlich unberücſſichtigt.
Bei Mitteilungen an den direktor möge man freundlichſt ſtets genau die Klaſſe angeben, welche die betreffende Schülerin beſucht.
Die Lehrenden ſind während ihrer Unterrichtsſtunden nicht zu ſprechen.
Die Lehrenden ſind am ſicherſten in ihrer wöchentlichen Sprechſtunde, die ſie den Schülerinnen bekannt geben, anzutreffen.
Von der Erkrankung einer Schülerin iſt möglichſt ſchon am erſten Tage dem Klaſſenlehrer(der Klaſſenlehrerin), dem Direktor nur, wenn dieſer zu gleich die Klaſſenführung hat, ſchriftlich oder mündlich Mitteilung zu machen. Beim Wiederein tritt iſt eine ſchriftliche Beſcheinigung über die Dauer der Krankheit vorzulegen.
Zu jeder Verſäumnis aus anderen als geſundheitlichen Gründen iſt, wenn es ſich um nicht mehr als einen Tag handelt, die vorherige Er laubnis des Klaſſenvorſtandes, ſonſt die des Direktors einzuholen. Vor⸗ und Nachurlaub zu den Ferien kann nur auf ein eingehend begründendes ärztliches Zeugnis hin vom Direktor erteilt werden.
Die Eltern werden ernſtlich gebeten darauf hinzuwirken, daß ihre Töchter regelmäßig pünktlich zum Unterricht erſcheinen, aber auch nicht früher als 15 Minuten vor Beginn des Unterrichts ſich einfinden. Die Schülerinnen ſind zu ermahnen, nach Schluß des Unterrichts ſich ſofort auf dem kürzeſten Wege nach Hauſe zu begeben.
Wiederholt bitten wir die Eltern, die ihre Töchter dem Lehrerinnenſeminar oder der Studien— anſtalt zuzuführen gedenken, dringend um vorherige Rückſprache mit dem Klaſſenvorſtand und dem Direktor.
Die Aufnahmeprüfung bezw. Nachprüfung der für die Klaſſen IX— I angemeldeten Schülerinnen findet am Montag, 15. April, 8 Uhr vormittags, ſtatt.


