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Die Eltern unserer Schüler machen wir auf folgendes aufmerksam:
Die Nachlässigkeit, in welcher Schüler in dem Aufbewahren und Mitnehmen ihrer Schulgeräte, aber besonders ihrer Hüte, Mützen und Schirme verfahren, führt zu mancherlei Unzuträglichkeiten. Wir bitten das elterliche Haus, uns in dem Bemühen, auch nach dieser Seite hin die Schüler an grölſsere Ordnung zu gewöhnen, unterstützen zu wollen, namentlich auch dafür Sorge zu tragen, daſs die den Schülern zugehörenden Sachen gezeichnet sind und so bei Verwechs- lungen und Zurücklassungen die Eigentümer eher ermittelt werden können.
Die Entschuldigungen für Schulversäumnisse sind am ersten Tage der Er- krankung mit Angabe der Krankheit dem Klassenlehrer zu übersenden. Um die Gefahr der Ansteckung zu vermeiden, ist dringend erforderlich, Kinder, bei denen eine ansteckende Krankheit im Anzuge zu sein scheint, rechtzeitig vom Schul- besuche zurückzuhalten und sie erst wieder zu schicken, wenn der Arzt beschei- nigt hat, dals sie, ohne ihre Mitschüler zu gefährden, zur Schule gehen dürfen. Beurlaubungen von Schülern können nur in dringenden Fällen erfolgen und bedürfen genauer Begründung. Fehlt der Schüler, ohne die Erlaubnis vorher eingeholt zu haben, so zieht er sich ernstliche Bestrafung zu. Zu einer gedeihlichen Erziehung der Jugend ist eine gemeinsame ergänzende Thätigkeit von Haus und Schule notwendig; im Interesse einer solchen liegt es, dals die Eltern im Laufe des Jahres Gelegenheit suchen, über ihre Kinder mit uns Rücksprache zu nehmen. Jeder Lehrer ist zu einer bestimmten Stunde wöchentlich einmal sicher zu sprechen. Die Angaben hierüber werden im un- teren Flur des Schulgebäudes zur Einsicht ausgehängt. Doch bitten wir kurz vor Erteilung der Zeugnisse und den Versetzungen von Besuchen abzusehen. Eine Beaufsichtigung der Schüler aufserhalb der Schulzeit ist den Lehrern un- möglich und liegt daher völlig den Eltern ob, welche darüber zu wachen haben, dafs sich ihre Kinder auch fern von der Schule gebührlich benehmen und nach Eintritt der Dunkelheit die Strasse nicht mehr betreten.
Die Ansicht, daſs schlecht angefertigte häusliche Arbeiten nicht durchgestrichen werden dürfen, ist irrig. Wir empfehlen dringend, daſs die Eltern die häus- lichen Arbeiten auf ordnungsmässige und saubere Schrift hin prüfen und die Kinder veranlassen, nachlässig und flüchtig geschriebene Arbeiten nochmals anzufertigen.
Privatstunden, auch in Musik u. s. w., sollen Schüler nicht nehmen, ohne dafs vorher über die Rätlichkeit derselben unsere Meinung eingeholt worden ist. Viele Knaben werden in ihrem Fortkommen und in ihrer Gesundheit durch un- geeignete Privatstunden ernstlich geschädigt.
Eingehend begründete Gesuche um Gewährung von Freistellen sind an das Kuratorium der höheren Schulen zu richten.
Durch die Beschlüsse der städtischen Behörden ist mit Genehmigung des König- lichen Provinzialschulkollegiums das Schulgeld vom 1. April 1996 ab auf 100 M. für alle Klassen festgesetzt; die bisherigen Schulgeldsätze bleiben für die aus dem Stadtbezirk Bockenheim vor dem 1. April 1896 eingetretenen Schüler be- stehen; die Erhebung des Schulgeldes erfolgt halbjährlich.


