I. Allgemeines.
1. Am 31. März vorigen Jahres wurden die neuen Lehrpläne der höheren Schulen Preuſsens veröffentlicht, wodurch diesen eine den gegenwärtigen Zeitverhältnissen, dem heutigen Stand der Wissenschaften und den heutigen sozialen Anschauungen entsprechende innere Gestaltung, und ebenso den verschiedenen Arten höherer Schulanstalten bestimmte äuſsere Begrenzungen verliehen wurden. Die höheren Lehranstalten für Knaben gliedern sich also von nun an in preuſsischen Landen wie folgt:
1. Gymnasien, Progymnasien;
2. Realgymnasien, Realprogymnasien;
3. Oberrealschulen, Realschulen;
4. Höhere Bürgerschulen.
Unter dem 27. Mai veröffentlicht der Herr Minister sodann eine neue Ordnung der Entlassungsprüfungen an den höheren Schulen. Die Publikation dieser Ordnung ist in Verbindung mit den Lehrplänen vom 31. März ein recht bedeutender Schritt in der Ent- wicklungsgeschichte des höheren Schulwesens in Preuſsen und in Deutschland, und man darf wohl sagen, daſs mit derselben eine neue Periode jenes beginnt. Mögen die Urteile der Fachmänner über den Wert der durch die„Ordnungen“ herbeigeführten Reform auch vielfach auseinandergehen; als ein groſser Gewinn ist es jedenfalls zu betrachten, daſs in der Entwicklungsgeschichte unseres Schulwesens wieder ein gewisser Abschluſs, ein Ruhe- punkt eingetreten ist. Besonders ist es zu begrüſsen, dals den Realschulen ohne Latein nunmehr eine feste Gestaltung und einheitliche Organisation zu teil geworden ist. Da- durch wird es möglich, dafs dieselben ihrer Wichtigkeit und ihrem Wert entsprechend sich Anerkennung und Ansehen in den Kreisen der Interessenten erringen.
Die bisher für Gymnasien gegoltene Prüfungsordnung datirt vom 4. Juni 1834 mit Zusätzen vom 12. Januar 1856, die der Realschule vom 6. October 1859. Wie lange die neue Ordnung der Dinge unverändert bestehen wird, dürfte schwer zu bestimmen sein.
Was die äufsere Form der Prüfungen angeht, so ist daran nur wenig geändert worden. Nach der materiellen Seite derselben hin ist auch die Zahl der Veränderungen nicht grols zu nennen, ebenso nicht der Umfang der einzelnen; aber dennoch geben sie dem Ganzen ein eigentümliches Gepräge. Ein charakteristischer Zug der Reform ist das sichtliche Bestreben, das Zuviel in den Forderungen an die Schüler zu vermeiden, das Bestreben überall weises Maſs zu halten. Und darin kann man nur von Herzen zustimmen.
Der neue Lehrplan einer Realschule ist aus folgender Tabelle zu erkennen:
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