Jahrgang 
1890
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4. Beſondere Mitteilungen an die Eltern unſrer Zöglinge.

a) Die im vorigen Jahre an dieſer Stelle ausgeſprochene Bitte bezüglich des Schulbeſuchs iſt nicht von allen, denen ſie galt, ſo, wie wir gehofft, aufgenommen und erfüllt worden. Wiederholt blieb die Schule ohne jegliche Benachrichtigung bei Erkrankungen von Schülern oder Schülerinnen, wiederholt wurden die Entſchuldigungen an den Rektor ſtatt an den betreffenden Klaſſenlehrer eingeſandt. Wiederholt wurden Kinder vom Unterricht zurückgehalten, ohne durch Krankheit verhindert zu ſein und ohne, wie es in ſolchen Fällen Vorſchrift iſt, vorher die Erlaubnis oder wenigſtens das Einverſtändnis der Schule eingeholt zu haben. Da die willkürliche Schulverſäumnis ſtraffällig iſt, mußte ein ſolches Verfahren natürlich zu Beſtrafungen der betreffenden Schüler führen, und die ſeitens einzelner der betreffenden Eltern uns angedrohte Klage konnte ſelbſtver⸗ ſtändlich die gerechte Strafe von den Kindern nicht abwenden. Um ferneren Mißverſtändniſſen und Meinungsverſchiedenheiten vorzubeugen, ſetzen wir die betreffenden Abſchnitte aus unſerer Schulordnung(zum Teil wiederholt) hierher:§ 3. Ohne vorher eingeholte Bewilligung des Klaſſenlehrers oder des Dirigenten darf keine Stunde willkürlich verſäumt werden. Der Klaſſenlehrer kann in dringenden Fällen die Dispenſation für einen halben Tag erteilen.§ 4. Die Eltern, reſp. Stellvertreter derſelben haben Verhinderungen der Schüler womöglich ſofort(alſo mindeſtens am erſten Tage) anzuzeigen, jedenfalls aber ſchriftlich(bei dem Klaſſenlehrer) die Verſäumnis zu entſchuldigen und zu rechtfertigen.

b) Den Schulanfang im Sommerhalbjahr 1889 Betreffendes: Die ſeitherigen Schüler und Schülerinnen der Bethmannſchule verſammeln ſich am Montag, den 14. April d. J. vormittags 9 Uhr in ihren reſp. Klaſſenzimmern. Die für die Klaſſen VIII neu aufgenommenen Knaben und Mädchen finden ſich am genannten Tage vormittags 9 ½ Uhr in der Turnhalle der Bethmannſchule ein. Für die übrigen Klaſſen können Anmeldungen erſt am Dienstag, den 15. April, vormittags 9 Uhr, nach vollzogener Einrichtung der Klaſſen, ſowie nur nach Maßgabe des Raumes Berückſichtigung finden.

c) Die Sommerferien fallen im kommenden Schuljahre in die Zeit vom 6. Juli bis 3. Auguſt(inkl.), die Herbſtferien vom 28. September bis 12. Oktober(inkl.).