Jahrgang 
1877
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Mai. Das Königliche Provinzial⸗Schulcollegium fordert die Angabe der Schüler, welche in den letzten 2 Jahren die Abgangsprüfung beſtanden haben.

Juni. Das Königliche Provinzial⸗Schulcollegium theilt einen Erlaß des Miniſteriums in Betreff des in der Königlichen Central⸗Turnanſtalt in Berlin ſtattfindenden Turn⸗Curſus für Lehrer mit. Juli. Das Curatorium überſendet die Beſtallungsurkunde des Lehrers Ed. Müller.

Juli. Das Curatorium theilt mit, daß Schul⸗Localitäten ohne vorausgegangene Bewilligung der Schulbehörde nur zu dem lehrplanmäßigen Unterricht benützt werden dürfen.

Juli. Das Königliche Provinzial⸗Schulcollegium theilt auf Veranlaſſung des Miniſteriums die bei der Aufnahme von Schülern aus andern Lehranſtalten geltenden Grundſätze mit.

Juli. Das Königliche Provinzial⸗Schulcollegium ordnet auf Veranlaſſung des Miniſteriums die Anlegung und Einſendung von Perſonalnotizblättern an.

Auguſt. Das Curatorium theilt mit, daß in Zukunft alle Bekanntmachungen, die Anmeldungen zur Aufnahme von Schülern und die Zahlung des Schulgeldes betreffend, von der Schulbehörde werden erlaſſen werden.

.Auguſt. Das Curatorium theilt einen Magiſtratsbeſchluß mit, nach welchem die Anordnung getroffen

iſt, daß der 2. September an allen ſtädtiſchen Schulen als nationaler Gedenk⸗ und Feſttag ge⸗ feiert wird.

September. Das Königliche Provinzial⸗Schulcollegium fordert auf Veranlaſſung des Miniſteriums zur Abfaſſung von Berichten über die Schulbibliotheken auf.

September. Das Curatorium beſtimmt die Ordnung der Lehrer in den Liſten nach Maßgabe der

Gehaltsklaſſen, in welchen ſie für ihre Perſon ſtehen, und innerhalb der Klaſſen nach dem Alphabete. September. Das Curatorium theilt die Verſetzung des Lehrers Ed. Müller an die Eliſabethen⸗ ſchule und des Lehrers O. Pfänder an die Bethmannſchule mit.

September. Das Curatorium beſtimmt, daß an ſämmtlichen den Schulbehörden unterſtellten Mädchen⸗ ſchulen der Unterricht in den weiblichen Handarbeiten von Frühjahr nächſten Jahres an auf vier oder ſechs wöchentliche Stunden in jeder Klaſſe geſetzt werde.

October. Das Curatorium ordnet eine Reviſion und Schätzung der phyſikaliſchen Apparate der höheren Schulen an..

October. Anordnung des Königlichen Provinzial⸗Schulcollegiums in Betreff ſ. g. Geſetze für die Schüler.

October. Das Curatorium überſendet die Beſtallungsurkunde des Herrn Dr. Gotthold. November. Das Curatorium genehmigt den Austritt des Herrn Großmann.

.November. Das Königliche Provinzial⸗Schulcollegium gibt Beſtimmungen über die Perſonalſtands⸗

Aufnahme.

December. Das Königliche Provinzial⸗Schulcollegium theilt die Statuten des Preußiſchen Beamten⸗ vereins mit.

December. Das Königliche Provinzial⸗Schulcollegium theilt eine Miniſterial⸗Verfügung in Betreff der Berichte über die zur Ableiſtung des Probejahrs zugewieſenen Candidaten des höheren Schulamts mit. December. Das Königliche Provinzial⸗Schulcollegium gibt Beſtimmungen über die Nachweiſung der für den Fall einer Mobilmachung als unabkömmlich zu reklamirenden Lehrer.

December. Das Königliche Provinzial⸗Schulcollegium überſendet eine Aufforderung der Kaiſerlichen Univerſitäts⸗Bibliothek in Straßburg, entbehrliche Schul⸗Programme früherer Jahre der Bibliothek zu überweiſen.

Januar 1877. Das Curatorium theilt die Verſetzung des Herrn Dr. Noll an das Gymnaſium mit.