Unterstützungen für Weiterbildung der hilfsbedürftige Schüler.
Sohüler. Vorträge für die Schüler 114.60„ Lehrbücher..... 38364.„ Jugendfürsorge und Be-
Unterstützung bedürftiger Schü-.3. teiligung an sozial-ka-
ler bei Schulwanderungen. 43.—„ 3 ritativen Sammlungen Ausgestaltung Her außerhalb der Schule. Schulfeste. Unfallversicherung der Schüler 197.— Mk.
Bücher als Auszeichnungen 42.— Mk. Für die Ausgestaltung unserer Für Jugendherbergswerk, für Turn- und Sportfeste.. 165.—„ hirnverletzte Krieger, für Für die 50-Jahrfeier der Adler- das Weihachts-Liebeswerk flychtschule..... 935.—„ des Jugendamtes. 118.50„
4 253.95 Mk.
Die Schule fühlt sich zu wärmstem Dank verpflichtet allen denen gegenüber, die bisher am Zustandekommen und an der Erhaltung dieser wertvollen Einrichtung ge- wirkt haben. Der Elternbeirat und der Lehrkörper glauben aber hoffen zu dürfen, daß die Vorteile dieser Opferfreudigkeit der Eltern auch in Zukunft der Schule und ihren Schülern erhalten bleiben. Da uns durch den Erlaß des Ministers die bisherige Art der Aufbringung von Geldmitteln untersagt ist, bitten wir, daß die Eltern und Gönner der
Schule,— wir denken dabei vornehmlich auch an unsere ehemaligen Schüler, die durch Beitragsleistung zu dieser Kasse der heutigen Schülerschaft, die es in mancher Beziehung nicht so gut hat wie sie, das Schulleben erleichtern können— sich bereit
finden, jährlich oder vierteljährlich einen Geldbetrag dem Postscheckkonto der Schule, Haupt-Postscheckamt Frankfurt a. M. Konto-Nr. 5 4345,(Adlerflychtschule, Städt. Realschule, Deutsche Oberschule) zuzuführen. Auch dürften freudige Schulereignisse, wie Aufnahme, Oster-Versetzung und erfolg- reicher Abschluß der Schulzeit willkommenen Anlaß zu einmaligen Zahlungen an diese Kasse bieten.
Es sei betont, daß der Wert dieser Notgemeinschaft unserer Eltern und Gönner serade dadurch besonders sich erhöht, daß jeder Beitrag, auch die geringste Zahlung, willkommen ist und dankbar angenommen wird.
Neben der bargeldlosen Zahlung auf das Postscheckkonto der Schule wird auch die Einrichtung getroffen werden, daß monatlich einmal, nach Bekanntgabe durch die Schülerschaft an die Eltern, ein Mitglied des Elternbeirates zur Entgegennahme von Barzahlungen auf die Notschulkasse sich bereit hält.
Die Schule kann nur wünschen, daß die Notschulgemeinschaft die Schwierig- keiten der Umordnung, welche durch ministerielle Anordnung notwendig wurde, bald überwindet. Denn die wirtschaftliche Unterstützung der Schule durch diese Geldmittel ist nicht mehr gut zu entbehren, aber noch weniger möchten wir auf die sittlichen Werte dieser Opfergaben verzichten, die ein helleuchtendes Zeichen der regen Teil- nahme der Elternschaft an den Aufgaben der Schule darstellen.


