Jahrgang 
1926
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Sologeſang: Ich ſah ein Röschen am Wege ſtehn.... C. M. von Weber Lieblingsplätzchen(aus des Knaben Wunderhorn)... Mendelſohn (Nägler Va) Klaviervortrag zu 4 Händen: Spaniſcher Tanz op. 12....... Moszkowski (Schütz UIlb und F. Stieler) Volkstanz: Beim Kronenwirt gibt es heut' Jubel und Tanz (Unter Mitwirkung von Humboldtſchülerinnen)

Auch dieſer Teil des Feſtes erfreute ſich ſtarken Beſuchs namentlich ſeitens der ehe⸗ maligen Schüler aus faſt allen Jahrgängen. Die Bewirtung, die von Damen des Lehr⸗ körpers und der Elternſchaft, ſowie von ahlreichen jungen Helferinnen durchgeführt wurde, ergab mit den Einnahmen aus dem Kartenerlös als Reingewinn eine ſtattliche Summe, die als Druckkoſtenbeitrag für die Feſtſchrift verwendet wurde.

Beim Rückblick auf das wohlgelungene Feſt, das auch in den Frankfurter Tages⸗ zeitungen gerechte Würdigung erfahren hat, drängt es mich, allen Dank zu ſagen, die in der Vorbereitung und Durchführung ihre Kraft zur Verfügung ſtellten.

23. 3. 26. Die mündliche Prüfung der beiden Unterſekunden unter dem Vorſitz des Direktors als ſtaatlichen Kommiſſars.

26. 3. 26. Nachmittags 5 Uhr Entlaſſungsfeier.

27. 3. 26. Schulſchluß und Ausgabe der Zeugniſſe.

26.27. 3. 26. Ausſtellung von Schülerarbeiten(Angewandtes Phantaſiezeichnen) im Zei⸗ chenſaal.

8, Die wichtigſten Erlaſſungen und Derfügungen der Behörden,

Miniſterial⸗Erlaß vom 12. 5. 25: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen als Sammler bei öffentlichen Straßen⸗ und Hausſammlungen nicht Verwendung finden.

Miniſterial⸗Erlaß vom 27. 6. 25: Stenographiſche Lehrgänge dürfen nur noch in der Ein⸗ heitskurzſchrift abgehalten werden. 4

Miniſterial⸗Erlaß vom 10. Juni 1925: Zur Vermeidung von Unglücksfällen dürfen die Schüler eigene Geräte für die Spielnachmittage nicht mitbringen.

Miniſterial⸗Erlaß vom 29. 8. 1925: Schüler dürfen nicht Vereinigungen angehören, die ſich etwa gegen den Staat oder die geltende Staatsform richten... Die Herabſetzung der verfaſſungsmäßig feſtgelegten Reichsfarben iſt als eine Herabſetzung der geltenden Staatsform an⸗ zuſehen.Jede Mißachtung der Reichsfarben ſeitens der Schuljugend iſt daher als ſchwere Verfehlung anzuſehen, und jedes derartige Vergehen, insbeſondere die Behelligung und Miß⸗ handlung anderer Schüler wegen ihrer Geſinnung, iſt ſtreng zu beſtrafen, gegebenen Falles durch Verweiſung von der Anſtalt. Das Tragen von Abzeichen jeder Art in der Schule und bei Schulveranſtaltungen iſt verboten.

Miniſterial⸗Erlaß vom 5. 11. 1925: Belehrungen über das Verhalten der Schüler im Straßenverkehr zur Vermeidung von Unglücksfällen werden angeordnet.

Miniſterial⸗Erlaß vom 14. 1. 1926: Ueber die Eröffnung pädagogiſcher Akademien zur Ausbildung der Volksſchullehrer.Der Bildungsgang iſt zweijährig. Studiengebühren wer⸗ den nicht erhoben. Unter gewiſſen Vorausſetzungen können Stipendien gewährt werden. Den Aufnahmegeſuchen ſind beizufügen: 1. ein Lebenslauf. 2. Die beglaubigte Abſchrift des Reifezeugniſſes einer neunklaſſigen höheren Lehranſtalt. 3. Das Geſundheitszeugnis eines Amtsarztes. Vorausſetzung für die Aufnahme iſt das Beſtehen einer Prüfung in muſikaliſchen Kenntniſſen und Fertigkeiten(Vomblattſingen eines einfachen Liedes und Vertrautheit mit Klavier oder Violine oder Orgel).

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