Jahrgang 
1915
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Bei Schulversäumnissen, die durch Krankheit veranlaßt werden, muß spätestens am zweiten Tage von den Eltern oder deren Stellvertretern dem Klassenlehrer Anzeige gemacht sein. Für jede andere Schulversäumnis muß vorher die Genehmigung nachgesucht werden.

Bezüglich des Turnunterrichtes ist die Vorschrift in Erinnerung zu bringen, daß eine Befreiung von diesem Unterricht auf Grund eines ärztlichen Gutachtens nur dann auszu- sprechen ist, wenn wirkliche Leiden nachgewiesen werden, bei denen eine Verschlim- merung durch das Turnen zu befürchten ist. Weiter Schulweg, Rachenkatarrh und ähnliche Dinge können nicht als ausreichende Gründe für die Befreiung erachtet werden.

Für die Gaben, die der Witwen- und Waisenkasse der Lehrer im Laufe des Jahres zuge- wandt wurden, sagt die Schule besten Dank.

Auch für alle anderen größeren und kleineren, auch die kleinsten Zuwendungen, die unsere Bibliotheken und Sammlungen von den verschiedensten Seiten, von Behörden, Körper- schaften, Freunden, Schülern und deren Angehörigen im Laufe des Jahres erfahren haben, spreche ich hier den verbindlichsten Dank der Adlerflychtschule aus.

Die Ferienordnung für 1915/16 ist festgesetzt wie folgt:

Zeit V Letzter Schultag Erster Schultag Ostern 1915.. Mittwoch 31. März 1915 Donnerstag 15. April 1915**) Pfingsten... Freitag. 21. Mai*) Freitag 28. Mai Sommer.... Freitag 2. Juli*) Dienstag 3. August, Michaelis.... Dienstag 28. September*) Donnerstag 14. Oktober**) Weihnachten. Dienstag 21. Dezember Mittwoch 5. Januar 1916 Ostern 1916. Freitag 14. April 1916

Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag 15. April.

An diesem Tage haben sich die der Realschule bereits angehörenden Schüler um 8 Uhr in ihren Klassenzimmern einzufinden, die zur Aufnahme in die Klassen VI U II angemeldeten (mit Abgangszeugnissen versehen) um 8 Uhr im Singsaal, die in die unterste Vorschulklasse ein- tretenden Knaben um 11 Uhr in der Aula.

Der regelmäßige Unterricht beginnt Freitag 16. April.

*) Der Unterricht muß an diesen Tagen unverkürzt durchgeführt werden. **) Diese Tage sind für die Schüler wegen der Aufnahmeprüfung unterrichtsfrei.

Schul- versäumnisse anzuzeigen oder zu ge- nehmigen.

Befreiung vom Turn- unterricht.