1912 Mai 8.
1912 Okt. 31.
II. Verfügungen der Behörden.
a) Eingänge vom Königlichen Provinzial-Schulkollegium.
Hlinweis auf den nachfolgenden Erlaß des Herrn Unterrichtsministers:
„Die Kinematographentheater haben neuerdings nicht nur in den Groß- städten, sondern auch in kleineren Orten eine solche Verbreitung gefunden, daß schon in dem hierdurch veranlaßten übermäßigen Besuche solcher Ver- anstaltungen, durch den die Jugend vielfach zu leichtfertigen Ausgaben und zu einem längeren Verweilen in gesundheitlich unzureichenden Räumen ver- leitet wird, eine schwere Gefahr für Körper und Geist der Kinder zu befürchten ist.
Die im höchsten Maße beklagenswerten Erscheinungen, die auf den Besuch der Kinematographentheater zurückzuführen sind, machen es daher zur Pflicht, geeignete Maßregeln zu ergreifen, um die Jugend gegen die von solchen Lichtbühnen ausgehenden Schädigungen zu schützen. Der Besuch durch Schüler wird demgemäß ausdrücklich denselben Beschränkungen unter- worfen, denen nach der Schulordnung auch der Besuch der Theater, öffent- lichen Konzerte, Vorträge und Schaustellungen unterliegt.“
„Wenn Besitzer von Kinematographentheatern sich entschlieben, be- sondere Vorstellungen zu veranstalten, die ausschließlich der Belehruug oder der den Absichten der Schule nicht widersprechenden Unterhaltung dienen, so steht nichts im Wege, den Besuch solcher Vorführungen zu gestatten.“
Jedenfalls ist der Besuch an die Erlaubnis der Schule gebunden, und es liegt im Interesse des Elternhauses, die Schule darin zu unterstützen, daß deren fürsorgliche Bestimmungen auf diesem Gebiete eingehalten werden.
Mitteilung des nachstehenden Erlasses des Herrn Unterrichtsministers vom 21. September 1912, durch den die Hilfe des Elternhauses wie der Schule in
Anspruch genommen wird im Kampfe gegen die Schundliteratur.
„Die Gefahren, die durch die überhandnehmende Schundliteratur der Jugend und damit der Zukunft des ganzen Volkes drohen, sind in den letzten Jahren immer mehr zutage getreten. Neuerdings hat sich wieder mehrfach gezeigt, daß durch die Abenteuer-, Gauner- und Schmutzgeschichten, wie sie namentlich auch in einzelnen illustrierten Zeitschriften verbreitet werden, die Phantasie verdorben und das sittliche Empfinden und Wollen derart verwirrt worden ist, daß sich die jugendlichen Leser zu schlechten und selbst ge- richtlich strafbaren Handlungen haben hinreißen lassen. Die Schule hat es auch bisher nicht daran fehlen lassen, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dieses Ubel zu bekämpfen und alles zu tun, um bei den Schülern und Schüle- rinnen das rechte Verständnis für gute Literatur, Freude an ihren Werken zu wecken und dadurch die sittliche Festigung in Gedanken, Worten und Taten herbeizuführen. In fast allen Schulen finden sich reichhaltige Büchereien, die von den Schülern und Schülerinnen kostenlos benutzt werden können. Aber


