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zum Eintritt in den höheren Post- und Telegraphendienst;
zur Aufnahme in das Akademische Institut für Kirchenmusik in Berlin;
zum Eintritt in die Offizierslaufbahn in der Armee unter Erlaß der Fähnrichs- prüfung;
zur Marine-Offizierslaufbahn unter Erlaß der Seekadettenprüfung(für Oberreal- schulabiturienten Zeugnis„gut“ im Englischen und Französischen);
zum Studium der Tierarzneikunde.
II. Das Zeugnis über den einjährigen erfolgreichen Besuch der Prima einer Oberreal- schule, eines Gymnasiums oder Realgymnasiums berechtigt
1. 2. 3.
4.
zum Eintritt als Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern; zum Eintritt als Zivil-Applikant für das Marine-Intendantur-Sekretariat;
zum Eintritt als Aspirant für das Verwaltungs-Sekretariat bei den Kaiserlichen Werften;
zum Eintritt in die Zahlmeister-Laufbahn bei der Marine(im Bedürfnisfalle genügt schon das Reifezeugnis für Prima).
III. Das Zeugnis der Reife für die Prima einer Oberrealschule, eines Gymnasiums oder eines Realgymnasiums berechtigt
1.
5
6. 7.
zur Zulassung zu der Landmesserprüfung;
2. zur Zulassung zu der Markscheiderprüfung; 3. 4. zum Studium der Zahnheilkunde und zur Zulassung zu der zahnärztlichen
zur ausnahmsweisen Zulassung als Studierender an einer technischen Hochschule;
Prüfung(für Oberrealschüler ist Nachprüfung in Latein erforderlich);
zum Eintritt in den Dienst der Reichsbank;
zur Zulassung zur Fähnrichsprüfung;
zur Zulassung zur Seekadetteneintrittsprüfung(Zeugnis im ⸗„Englischen„gut“, für Oberrealschulprimaner auch Zeugnis„gut“ im Französischen).
IV. Das Zeugnis der Reife für die Obersekunda einer Oberrealschule, eines Gymnasiums oder eines Realgymnasiums, bezw. das Zeugnis über die Schlußprüfung an einer sechs- stufigen höheren Schule berechtigt
1. 2.
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zum einjährig-freiwilligen Militärdienst;
zur lImmatrikulation auf 4 Semester an den Universitäten zum Studium in der philosophischen Fakultät;
zur Zulassung als Hospitant an den technischen Hochschulen und Bergakademien; zum Studium an der landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin und der land- wirtschaftlichen Akademie in Poppelsdorf;
zum Besuch der akademischen Hochschulen für die bildenden Künste in Berlin; zur Zulassung zu der Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen;
zum Besuch der akademischen Hochschule für Musik in Berlin;
zur Zulassung zu der Prüfung als Turnlehrer;
zum Zivilsupernumerariat im Königlichen Eisenbahndienst, bei den Provinzial- behörden(mit Ausnahme der Verwaltung der indirekten Steuern), bei der König- lichen Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung und bei der Justizverwaltung; zur Zulassung als bau- und maschinentechnischer Eisenbahnsekretär oder Eisen- bahnbetriebsingenieur;


