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Schulkollegiums vom 2. August 1911 der Unterricht ganz ausgesetzt am 8., 9. und 10. August, von 10 Uhr ab am 11., 12. und 14. und von 11 Uhr ab am 15. August.
Mehr und mehr ist die Schule bestrebt, unter den Vorgängen der durch die Be- stimmungen gebotenen sogenannten Schlußprüfung die Fortführung des planmäßigen Unter- richts bis zum Ende nicht leiden zu lassen. Die Schüler der obersten Klassen sollen sich bemühen, allen anderen Klassen mit dem guten Beispiel voranzugehen und durch gewissen- haften Fleiß und unausgesetzte Aufmerksamkeit von Anbeginn des Jahres das Aufrücken in die nächsthöhere Klasse der Vollanstalt zu erreichen. Wie ist es zu bedauern, wenn leistungsfähige Schüler erst im letzten Vierteljahr sich an die Arbeit machen! Wie viel könnte gelernt sein, und wie anders stände dann die Sache am Ende, wenn sie das ganze Jahr so gearbeitet hätten wie die letzten Wochen, manchmal nur die allerletzte Woche vor dem Aufstellen der Zensuren! Dann würden wir wahrlich neben den Klassenerfahungen besonderer Unterlagen durch jene Schluß-, d. i. Versetzungsprüfung zum Zwecke der Beurteilung unserer Schüler kaum mehr bedürfen. Und das ist das Ziel, das uns vor- schwebt, an dem wir aber ohne ernstere Mitarbeit der Jugend nicht anlangen können.— Die mündliche Schlußprüfung des letzten Jahres(1910/11) fand für die Klasse U. Ila am
„U. IIb am 31. März statt. 29 von 32 Schülern konnte die Versetzungsreife nach Ober- Sekunda zugesprochen werden. Mit den Geschäften des Königlichen Kommissars war der unterzeichnete Direktor beauftragt.
Seitdem die von dem Kuratorium beschlossene Verdoppelung der Vorschulklassen der Adlerflychtschule durchgeführt ist, läßt es sich der Direktor angelegen sein, durch persönliche Mitarbeit, soweit es seine Zeit erlaubt, die Entwicklung dieser für die ganze Schule bedeutsamen Anderung zu verfolgen, und wird auch in diesem Jahre die Anordnung der staatlichen Behörden nicht aus dem Auge verlieren, bei der Versetzung aus der Vor- schule in die Realschule mit größerer Strenge als ehedem zu verfahren, um so zugleich: allmählich einen besseren Ausgleich herbeizuführen zwischen den früher so ungleichen Versetzungsziffern der obersten Vorschul- und der untersten Realschulklasse. Es liegt, aber darin auch in Wirklichkeit, wie schon wiederholt an dieser Stelle gesagt wurde, nur eine scheinbare Strenge. Denn es ist grundverkehrt, einen Schüler an die Fremdsprache heranzubringen, solange Ohr und Auge in der Muttersprache noch nicht die genügende Vorbildung erreicht haben. Und neuerdings wird sogar allgemein mit stets wachsendem Nachdruck die Frage aufgeworfen, ob es erzieherisch richtig sei, das Kind schon nach dreijährigem Schulbesuch die Erlernung einer fremden Sprache beginnen zu lassen. Jeden- falls ist es also durchaus unangebracht, von einem verlorenen Jahre zu reden, wenn nach gründlicher Erwägung einem Schüler der obersten Vorschulklasse noch ein Jahr zur Befestigung und Erweiterung seiner Kenntnisse in der deutschen Sprache zugegeben wird. Vielmehr stellt sich das uns vorgezeichnete Verfahren als eine wahre Wohltat dar, wie denn überhaupt der sachgemäße Beurteiler leicht die Uberzeugung gewinnen wird, daß auf allen Stufen nur solche Schüler zurückgehalten werden, welche die nötige Versetzungsreife für die nächsthöhere Klasse nicht nachgewiesen haben und zugleich ihre Lehrer zu dem Urteil haben kommen lassen, daß sie das Fehlende im nächsten Jahre nicht werden nach- holen können.— Der Direktor kann es sich nicht versagen, diese Sache hier stets von neuem zur Sprache zu bringen, wenn er im Laufe des Jahres noch immer wieder die Erfahrung macht, daß die Anschauung des Elternhauses nicht überall die gleiche ist.
Progr. Nr. 573. 3
Versetzung in die Ober- sekunda.
Vorschule.
Versetzung n die Sexta der Real- schule.


