Jahrgang 
1912
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August 2.

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bar zu machen, zur persönlichen Arbeit an der Jugend geeignete und bereite Männer und Frauen nötigenfalls durch Kurse usw. für ihre Aufgabe noch besonders auszubilden......

Aus den dem Erlaß beigefügtenGrundsätzen und Ratschlägen für Jugendpflege sei nur die folgende Stelle hier mitgeilt:

Die Pflege ist so zu gestalten, daß der Jugend bei aller Rücksicht auf ihr berechtigtes Verlangen nach Freude ein dauernder Gewinn für Leib und Seele zuteil wird.

Wie dies beispielsweise beim Betrieb von Leibesübungen zu geschehen hat, darüber werden in der Anleitung für das Knabenturnen zahlreiche Winke gegeben, die auch für die schulentlassene Jugend Beachtung verdienen., Bezüglich der Wanderungen heißt es z. B.:

Diese sollen vor allem zum bewußten Sehen erziehen, einen frischen, fröhlichen Sinn wecken, Freude an der Natur, an der Heimat und an der Kameradschaft gewähren und Ausdauer verleihen.

Daneben ist z. B. auf der Rast zum Fernsehen,.zum Schätzen von Entfernungen und der auf die Wanderung verwendeten Zeit, zum Zurecht- finden im Gelände und zur Beurteilung des letzteren anzuleiten.

Gelegentlicher frischer Gesang von Turn-, Wander- und Vaterlands- liedern erhöht die Freude und Ausdauer der Teilnehmer.

An derselben Stelle sind zugleich größere Bewegungsspiele angegeben

und beschrieben, die auf Wanderungen in Betracht kommen können. Wichtig ist es, wie im Schulleben so besonders auch hier, daß die Ausführung von Wanderfahrten einfach und billig geschieht.* Das Königliche Provinzial-Schulkollegium ordnet auf eine ihm von dem Herrn Unterrichtsminister zugegangene Weisung an, daß nach Schluß der Sommer- ferien, solange die außergewöhnliche Hitze andauert, der Unterricht an allen ihm unterstellten Schulen erforderlichen Falles über die geltenden Bestim- mungen hinaus völlig ausgesetzt wird.

September 15. Bestätigung des auf Vorschlag des Kuratoriums der höheren Schulen von

dem Magistrat der Stadt Frankfurt a. M. an Stelle des im Januar verstorbenen Oberlehrers Brömel zum Oberlehrer an der Adlerflychtschule gewählten Herrn Paul Schroeder.

September 22. Mitteilung eines Erlasses des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichts-

Oktober 28.

angelegenheiten vom 22. August, durch den bestimmt wird, daß an allen

höheren Lehranstalten der Monarchie die Dauer der Unterrichtsstunde der sogenannten Kurzstunde allgemein auf 45 Minuten festzusetzen ist. Mitteilung eines Erlasses des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichts- angelegenheiten vom 21. Oktober, durch den die Bestimmungen der Lehrpläne über die schriftlichen Klassenarbeiten aufgehoben bezw. dahin abgeändert werden, daß solche nur noch alle 4 bis 6 Wochen geschrieben werden sollen, und zwar ohne daß die Schüler den Tag vorher erfahren, daß aber an ihre Stelle allwöchentlich in mehreren Stunden schriftliche Klassenübungen zu treten haben, die wohl nachzusehen, jedoch nicht zu zensieren sind.