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7. Zahlmeister-Laufbahn bei der Armee.
8. Eintritt in die Königliche Akademie der bildenden Künste.
9. Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen.
0. Besuch der Königl. Gärtnerlehranstalt bei Potsdam.(Nachweis der Kenntnisse im Latein bis Quarta einschliebßlich).
11. Besuch der landwirtschaftlichen Akademien.
12. Reichsbank.
13. Markscheider- und Feldmesserprüfung, nach einjährigem erfolgreichen Besuch einer anerkannten mittleren Fachschule.
3 Ferien-Ordnung.
Osterferien: 14 Tage vom Sonntag Palmarum ab. 23. März bis 5. April. Pfingstferien: Vom ersten Festtage bis zum Mittwoch nach Pfingsten. 26. bis 29. Mai einschließlich. d Sommerferien: 4 Wochen vom ersten Sonntag im Juli ab, und außerdem der auf
diese Zeit folgende Montag. 6. Juli bis 4. August einschließlich. Michaelisferien: 14 Tage vom Sonntage der Michaeliswoche ab. 22. September bis 6. Oktober. Weihnachtsferien: 14 Tage vom 24. Dezember bis 6. Januar einschließlich.
Nähere Bestimmungen.
1. Der auf die Ferien folgende Montag ist zur Aufnahmeprüfung sowie zu etwaigen
Mitteilungen an die am Orte anwesenden Schüler zu verwenden.— Der Schulunterricht ist am Dienstag Morgen zu beginnen. 2. a) Der Unterricht ist am Mittage des 23. Dezember zu schließen.— b) Den
nicht am Orte anwesenden katholischen Schülern ist am 7. Januar Urlaub zu erteilen, soweit derselbe zu ihrer Rückreise erforderlich ist.
Fällt der 7. Januar auf einen Sonntag oder Montag, so ist mit dem Schulunterricht erst am folgenden Dienstag zu beginnen.
Das neue Schuljahr beginnt am 7. April. An diesem Tage haben sich die der Real- schule bereits angehörenden Schüler um 7 ½ Uhr in ihren Klassenzimmern einzufinden; die zur Aufnahme in die Klassen VI-I angemeldeten(mit Abgangszeugnissen versehen) um dieselbe Zeit in der Aula, die in die unterste Vorschulklasse eintretenden Knaben um 11 Uhr.
Der regelmäßige Unterricht beginnt für die Realschule Dienstag, den 8. April, um 7 Uhr, für die Vorschulklassen um 8 Uhr.


