1886
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Febr. 11.
April 20. Juni 27.
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August 29.
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II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
Das Königliche Provinzial-Schulkollegium fordert Bericht über die Frequenz der obersten Klasse in den Jahren 1880—85.
Dasselbe fordert Bericht über die Stellung der Zeichenlehrer an der Schule. Dasselbe macht Mitteilung über die in den Bädern auf Sylt für Angehörige des Beamten- und Militärstandes bestehenden Vergünstigungen.
Dasselbe ordnet die Vorlage eines methodischen Lehrplans für den Unterricht in der Religion und im Deutschen an.
Dasselbe teilt eine die wissenschaftliche Vorbereitung für den einjährig-freiwilligen Dienst betreffende Ministerialverfügung mit, aus welcher Folgendes für die Adler- f9lychtschule von besonderer Bedeutung ist:»Wenn an einer Schule von sieben- jährigem Kursus für den Schluß eines Schuljahres das Abhalten einer staatlich kontrollierten Abgangsprüfung nicht in Aussicht steht, so ist den Schülern nach erfolgreich absolviertem sechsten Jahreskursus das Zeugnis der wissenschaft- lichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst nicht auf bloßen Konferenzbeschluß zu erteilen, sondern nur auf Grund einer unter der Leitung und Verantwortlichkeit des Direktors von den Lehrern der betreffenden Klasse abgehaltenen schriftlichen und mündlichen Versetzungsprüfung. Sofern auf Grund der Ergebnisse dieser schriftlichen und mündlichen Prüfung und der bisherigen Klassenleistungen einem Schüler die Versetzung in den letzten Jahreskursus von der Prüfungskommission nicht einstimmig zuerkannt wird, so sind die schriftlichen Arbeiten des betreffenden Schüͤlers nebst Angabe des Urteils über das Ergebnis der mündlichen Prüfung und über die Klassenleistungen an das König- liche Provinzial-Schulkollegium einzureichen und dessen Entscheidung einzu- holen. Die schriftliche Arbeiten aus der bezeichneten Prüfung und die kurze Zusammenstellung des Urteils über die Ergebnisse der mündlichen Prüfung und über die Klassenleistungen sind bei den Akten der Anstalt drei Jahre lang aufzubewahren.«
Dasselbe teilt eine Ministerialverfügung mit, durch welche der Direktor ermächtigt wird, für dieselbe Klasse innerhalb eines Schuljahres zweimal den Nachmittags- unterricht oder einmal den Unterricht eines ganzen Schultags zur Ausführung eines Schülerausflugs ausfallen zu lassen.
Dasselbe teilt zur Kenntnisnahme und weiterer Veranlassung mit, daß der Kan- didat des höheren Schulamts Dr. August Euler aus Gottsbüren der Adlerflycht- schule zur Ableistung des pädagogischen Probejahres zugewiesen worden sei.
Septbr. 1. Desgleichen der Kandidat des höheren Schulamts Hartmann Credé aus Offen-
Novbr. 15.
bach a. M. Das Kuratorium der höheren Schulen gibt davon Kenntnis, daß eine ständige Re- vision der Heizeinrichtungen der Schulen durch den dazu bestellten Kontroleur
angeordnet worden sei.
Adlerflychtschule 1887. 3


