Jahrgang 
1915
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lich: Fertigkeit im Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; die Fähigkeit, ein einfaches Diktat ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; die Kenntnisse der vier Grundrechnungsarten mit benannten und unbenannten ganzen Zahlen. Die Auf- nahme in die Sexta kann erst nach Vollendung des neunten Lebensjahres erfolgen; bei einem Alter von mehr als 12 Jahren ist die Aufnahme in diese Klasse nicht mehr möglich.

An Zeugnissen sind bei der Aufnahme vcorzulegen: Geburtsschein, Tauf- schein, Impfschein, bei vollendetem 12. Lebensjahre ein Wiederimpfungsschein und. bei früherem Schulbesuch, ein Abgangszeugnis

Die Wahl der Pensionen ist dem Direktor bei der Anmeldung anzu zeigen und unterliegt der Genehmigung desselben.

Das Schulgeld beträgt für die einheimischen Schüler in der Vor schule 100 M, in der Realschule 150 M, im Gymnasium 170 M, für die aus- wärtigen in der Vorschule 120 M, in der Realschule 180 M, im Gymna- sium 200 M.

Das Schuljahr schliesst Mittwoch den 31. März, das neue beginnt Freitag den 16. April morgens 8 Uhr mit einer gemeinsamen Andacht und der Einführung der neu aufgenommenen Schüler. Die einheimischen Schüler haben sich Donnerstag den 15. April nachmittags um 3 Uhr in den Klassenzimmern einzufinden, um Mitteilungen entgegenzu- nehmen.

Die Aufnahmeprüfung der angemeldeten Schüler findet Donnerstag den 15. April um 8 Uhr statt. Es sind dafür Papier und Feder mitzubringen.

Zur Entgegennahme von Anmeldungen ist der Unterzeichnete vom 12. bis 14. April im Direktorzimmer vormittags von 10 bis 12 Uhr anwesend.

Eschwege, im Närz 1915.

Stendell,

Direktor der Friedrich-Wilhelms-Schule.