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Für die Aufnahme in die 3. Vorschulklasse ist Bedingung: das vollendete sechste Lebensjahr. Für die Aufnahme in die Sexta sind folgende Kenntnisse erforderlich: Fertig- keit im Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; die Fähigkeit, ein einfaches Diktat ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; die Kenntnis der vier Grund- rechnungsarten mit benannten und unbenannten ganzen Zahlen. Die Aufnahme in die Sexta kann erst nach Vollendung des neunten Lebensjahres erfolgen; bei einem Alter von mehr als 12 Jahren ist die Aufnahme in diese Klasse nicht mehr möglich.
An Zeugnissen sind bei der Aufnahme vorzulegen: Geburtsschein, Impfschein, bei vollendetem zwölften Lebensjahre ein Wiederimpfschein und, bei früherem Schulbesuch, ein Abgangszeugnis.
Die Wahl der Pensionen ist dem Direktor bei der Anmeldung anzuzeigen und unterliegt der Genehmigung desselben.
Das Schulgeld beträgt für die Vorschulklassen 80 Mk., für die Realklassen 120 Mk., für die Gymnasialklassen 130 Mk.
Das Schuljahr schliesst Sonnabend den 15. April, das neue beginnt Dienstag den 2. Mai, morgens 8 Uhr. Die einheimischen Schüler haben sich Montag den 1. Mai, nachmittags um 3 Uhr, in den Klassenzimmern einzufinden, um Mitteilungen entgegenzunehmen.
Die Aufnahmeprüfung der angemeldeten Schüler findet am Montag den 1. Mai um 8 Uhr früh statt. Es sind dazu Papier und Feder mitzubringen.
Zur Entgegennahme von Anmeldungen ist der Unterzeichnete vom 27. bis 29. April im Direktorzimmer vormittags von 10 bis 12 Uhr anwesend.
Eschwege, im April 1905.
Stendell,
Direktor der Friedrich-Wilhelms⸗Schule.


