Jahrgang 
1898
Einzelbild herunterladen

25

10 M zu ähnlichem Zweck gewidmet, die noch nicht verwendet sind. Herr Kaufmann Heinrich Weil hat in seinem Bekanntenkreise 3o M gesammelt und der Schule für geo- graphische Lehrmittel überwiesen.

Aus Anlass des Abganges seines Sohnes als Abiturient des Progymnasiums hat Herr Hôtelbesitzer Eduard Koch der Anstalt ein Harmonium geschenkt. Für diese grosse und kostbare Gabe gebührt Herrn Koch der dauernde Dank der Schule, die nun ihre Andachten und Schulfeiern noch würdiger zu gestalten vermag.

Für alle diese der Anstalt dargebrachten Geschenke beehrt sich der Unterzeichnete seinen aufrichtigen Dank auszusprechen.

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Pltern. Ferienordnung für das Schuljahr 1898/99.

Osterferien: vom 3. bis 18. April einschliesslich. Pfingstferien: vom 29. Mai bis I. juni

Sommerferien: vom 2. Juli bis 1. August

Herbstferien: vom 25. September bis 10. Oktober einschliesslich. Weihnachtsferien: vom 24. Dezember 1898 bis 6. Januar 1809.

Berechtigungen der Realschule (ohne Kenntnisse im Lateinischen und Griechischen). Das Reifezeugniss nach Vollendung der sechsten Jahresklasse der Realschule giebt folgende Berechtigungen:

1) Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst,

2) Zulassung für alle Zweige des Subalterndienstes(in der Provinzial-Verwaltung, im Staats-Eisenbahndienst, Bureaudienst bei der Berg-, Hütten- und Salinen- Verwaltung, Justizdienst, Militär-Intendanturdienst),

3) Berechtigung zur Anstellung bei der Kaiserlichen Reichsbank,

4) Zulassung zur Maschinisten- und Ingenieur-Prüfung für die Handels- und Kaiserliche Marine,

5) Berechtigung zum Eintritt in eine mittlere Fachschule.

Die Realschule findet ihre Fortsetzung in den drei obersten Klassen der Ober- Realschule, deren Reifezeugniss berechtigt: 1) für das Studium der Mathematik und Naturwissenschaften auf der Universität, 2) des Hochbau-, Bauingenieur- und Maschinen- baufaches auf den technischen Hochschulen, 3) des Forst- und 4) des Bergfaches und für die Staatsprüfung in allen diesen vier Fächern.

Für die Aufnahme in die 3. Vorschulklasse ist Bedingung: das vollendete sechste Lebensjahr. Für die Aufnahme in die Sexta sind folgende Kenntnisse erforderlich: Fertig- keit im Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; die Fähigkeit, ein einfaches