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VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.
Das Schulgeld war ganz erlassen II Schülern. Die Summe des erlassenen Schulgeldes betrug 768 M. 75 Pfg. Die anlässlich der 5o-jährigen Jubelfeier der Anstalt begründete Stiftung (1900 M.) wird erst dann unbemittelten Schülern zu gute kommen, wenn das Kapital die Höôhe von 2000 M. erreicht haben wird.
VII. Mitteilungen an die Schüler und an deren Pltern. Ordnung der öffentlichen Prüfung und Schlussfeier. Freitag den 8. April ½— 3 3: Deutsch(Salzmann). 3 ½— 4 1: Deutsch(Schmeisser). 2: Deutsch(Salzmann). 4—5 VI: Latein(Ritter), Geschichte(Schirmer). Sonnabend den 9. April. 8 ½— 9 ½ V. Französisch(Tassius), Geschichte(Orth). 9 ½— 10 ½ IV: Rechnen(Troll), Lateinisch(Noigt). 10 ½ Uhr: Schlussfeier.
Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Montag den 25. April 8 Uhr vor- mittags statt, die feierliche Eröffnung des Schuljahrs um 3 Uhr.
Aufnahme-Bedingung für die 3. Vorschulklasse: In der Regel das vollendete 6. Lebensjahr.
Für die Aufnahme in die Sexta ist erforderlich ein Alter von 9 Jahren, Fertigkeit im Lesen und Schreiben(auch der lateinischen Schrift), die Fähigkeit, ein einfaches Diktat ohne grobe Fehler nachzuschreiben, und die Kenntnis der vier einfachen Rechnungsarten in benannten und unbenannten Zahlen.
Die angemeldeten Schüler haben vor der Aufnahme in die Schule ihren Geburts- schein, diejenigen, welche das 12. Lebensjahr zurückgelegt haben, auch den Schein über die zweite Impfung vorzulegen.
Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt der Genehmigung des Direktors; zum Nachweis geeigneter Pensionen(zum Preise von 240 bis 600 Mark) ist derselbe bereit.
Der Direktor: Prof. Dr. Schirmer.


