Jahrgang 
1890
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182

VII. Mitteilungen an die Schüler und an deren Pltern.

Ordnung der öffentlichen Prüfung und Schlussfeier.

Freitag den 28. März.

2 ½ 3 3: Deutsch(Salzmann). 3 ½ 4 1: Deutsch(Schmeisser). 3 3 ½ 2: Deutsch(Schmeisser). 4 5 VI: Geographie(Tassius), Rechnen(Troll).

Sonnabend den 29. Närz.

8 ½ 9 ½ IV: PFranzösisch(Tassius), Geschichte(Plemming). 9 ½ 10 ½ V: Rechnen(Troll), Lateinisch(Voigt).

10 ½: Schlussfeier(Entlassung der Abiturienten).

Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Montag den 14. April 8 Uhr vormittags statt, die feierliche Eröffnung des Schuljahres um 3 Uhr.

Aufnahme-Bedingung füur die 3. Vorschulklasse: In der Regel das vollendete 6. Lebensjahr.

Für die Aufnahme in die Sexta ist erforderlich ein Alter von 9 Jahren, Pertigkeit im Lesen und Schreiben(auch der lateinischen Schrift), die Fähigkeit ein einfaches Diktat ohne grobe Fehler nachzuschreiben und die Kenntnis der vier einfachen Rechnungsarten in benannten und unbe- nannten Zahlen.

Die angemeldeten Schüúler haben vor der Aufnahme in die Schule ihren Geburtsschein und Impfschein, diejenigen, welche das 12. Lebensjahr zurückgelegt haben, auch den Schein uber die zweite Impfung vorzulegen.

Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt der Genehmigung des Direktors; zum Nachweiss geeigneter Pensionen(zum Preise von 240 600 M.) ist derselbe bereit.

Der Direktor: Dr. Schirmer.

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