Jahrgang 
1889
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Die Prüͤfung der angemeldeten Schüler findet Montag den 29. April 8 Uhr vormittags statt, die feierliche Eröffnung des Schuljahres um 3 Uhr.

Aufnahme-Bedingung für die 3. Vorschulklasse: In der Regel das vollendete 6. Lebensjahr.

Für die Aufnahme in die Sexta ist erforderlich ein Alter von 9 Jahren, Fertigkeit im Lesen und Schreiben(auch der lateinischen Schrift), die Fähigkéit ein einfaches Diktat ohne grobe Fehler nachzuschreiben und die Kenntnis der vier einfachen Rechnungsarten in benannten und unbenannten Zahlen..

Die angemeldeten Schüler haben vor der Aufnahme in die Schule ihren Geburtsschein und Impfschein, diejenigen, welche das 12. Lebensjahr zurückgelegt haben, auch den Schein über die zweite Impfung vorzulegen.

Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt der Genehmigung des Direktors: zum Nachweis geeigneter Pensionen(zum Preise von 240 600 M.) ist derselbe bereit.

Der Direktor; Dr. Schirmer.

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