Am 1. Februar nahmen sämtliche Lehrer und die Schüler der Klassen O-UII an der von der Reichszentrale für Heimatdienst veranstalteten„Staatsbürgerlichen Bildungstagung“ teil, die wiederum wertvolle Anregungen bot.
Der Anstaltsdezernent, Herr Oberschulrat Prof. Dr. Zühlke besuchte die Anstalt am 11. juni 1920 und am 5. Februar 19350 und wohnte dem Unterricht in mehreren Klassen bei; am 31. August 1920 waren die Herren Regierungsrat Gock und schultechnischer Mitarbeiter, Studienrat Lecher, beide vom Provinzial- schulkollegium Kassel hier anwesend.
An zwei Schultagen(20. juni und 2. September) wurde der Unterricht am späteren Vormittag der ungewöhnlichen Hitze wegen ausgesetzt.
Die Reifeprüfung fand an folgenden Terminen statt: Die Prüfung in den Leibes-— übungen(sportlicher Teil am 20. Septbr. 1920 und(turnerischer Teil) am 27. Febr. 1930; die schriftliche Prüfung in der Zeit vom 3.—8. Februar, die mündliche am 4. März. Ein während dieser Zeit erkrankter Schüler legte den schriftlichen Teil in der Zeit vom 27. bis 31. März und den mündlichen Teil am 2. April 1930 ab. Für alle Teile der Prüfungen war der Direktor zum staatlichen Kommissar bestellt.
Die Aufnahmeprüfung für die nächstjährige Sexta wurde am 10. März unter dem Vorsitz des Oberstudienrats abgehalten.
Das Schuljahr schloß am Mittwoch, den 9. April.
VII. Die wichtigsten Erlasse und Verfügungen der Behörden.
Verfügung des P. S. K. vom 30. III. 20— Nr. 4812— die noch etwa in Kraft befind⸗ lichen„Schulordnungen“ werden aufgehoben.
Min.⸗Erlaß vom 15. IV. 20 in UII 444: Die Höchstbesuchsziffer für die Unterstufe der öffentlichen höheren Knabenschulen wird von 55 auf 50 herabgesetzt.
Nin.⸗Erlaß vom 25. V. 20— UIIl 607 UIIIA UIIID: Vereinbarung der Länder über die Vereinheitlichung der Leistungsnoten auf den Schulzeugnissen: Auf allen Zeugnisausfertigungen, die den Schülern und Schülerinnen ausgehändigt werden, ist die Stufenleiter der Leistungs- noten mit Worten und Zahlen zu vermerken.
Min.⸗Erlaß vom 7. VI. 20— UII 603 U III D: Die Weihnachtszeugnisse sollen den Schülern fortan am ersten Sonnabend im Dezember ausgehändigt werden.
Verfügung der P. S. K. vom 20. IX. 20— S11 404— Da die Durchführung des Min.- Erlasses vom 7. VI. 20 in diesem jJahr auf Schwierigkeiten stößt, wird versuchsweise ange- ordnet, daß von der Erteilung von Weihnachtszeugnissen an den höheren Schulen für dieses Jahr abzusehen sei.
Min.⸗Erlaß vom 31. X. 20— UII 1344—: Die Barentrichtung des Schulgeldes in dem Schulgebäude wird verboten, das Schulgeld ist ausnahmslos auf das Postscheckkonto der Schule einzuzahlen.
Verf. des P. S. KX. vom 7. I. 30— Nr. 14 418 II: Die Schüler sind in Veranstaltungen, die seitens der Stadtverwaltungen eingerichtet werden sollen, regelmäßig über die Gefahren des Verkehrs zu belehren.
Min.⸗Erlaß vom 17. I. 50— UII 37—: Vereinbarung der Länder über den Schulwechsel: Schüler, die aus triftigen Gründen von einer höheren Lehranstalt eines Landes in eine solche
— 27—


