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F. Für die mineralogiſch⸗petrographiſche Sammlung der Anſtalt
ſind von zahlreichen Schülern und Eltern Geſteine und Minerale geſchenkt worden.
Ebenſo ſind von mehreren Schülern für die Sammlung phyſikaliſcher Apparate kleine Apparate ſelbſt gebaut, ſo u. a. von dem Oberprimaner Junker eine kleine Kaſſette und von dem Unterſekundaner Erich Stoll ein Stativ für einen von anderer Seite geſchenkten Höflerſchen Himmelsglobus.
X. Stiftungen und Anterſtützungen der Schüler.
1. Das Spieß⸗Stipendium, das zur Auszeichnung tüchtiger und fleißiger Schüler der Ober⸗ klaſſen verwendet werden ſoll, iſt im Betrage von 30 Mark dem Oberprimaner Walther Rohde verliehen worden.
2. Die Zahl der Freiſchüler betrug 12, die Summe des erlaſſenen Schulgeldes 1667,50 Mk.
XI. Mitteilungen
an die Schüler und ihre Eltern, bezw. deren Vertreter.
1. Im Hinblick auf verſchiedene Vorfälle, die ernſte Folgen nach ſich zogen, mache ich noch einmal darauf aufmerkſam, daß der Beſitz und Gebrauch von gefährlichen Waffen, namentlich Schuß⸗ waffen, den Schülern ſtreng verboten iſt und mindeſtens mit Androhung der Ausweiſung, im Wieder⸗ holungsfalle unnachſichtlich mit der Ausweiſung auf Grund eines Miniſterialerlaſſes beſtraft wird.
2. Die Abmeldung von Schülern muß ſpäteſtens am erſten Tage des Unterrichtsvierteljahres erfolgen, widrigenfalls das Schulgeld für das laufende Vierteljahr bezahlt werden muß.
Das Schulgeld beträgt für die oberen Klaſſen 150 Mk., für die mittleren und unteren 130 Mk., das Aufnahmegeld 9 Mk.
3. Die Eltern werden erſucht, ihre Söhne an dem Konfirmandenunterrichte dann teilnehmen zu laſſen, wenn ſie Schüler der Klaſſe Obertertia ſind, weil nur in dieſer Klaſſe bei der Auf⸗ ſtellung des Stundenplans auf den Konfirmandenunterricht Rückſicht genommen werden kann
4. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 20. April vormittags 8 Uhr mit der Auf⸗ nahmeprüfung, zu welcher der Direktor ſchriftliche oder mündliche Anmeldung bis zum 18. April ent⸗ gegennimmt. Der Anmeldung ſind ſofort beizufügen: 1. ein Geburtsſchein und ein Tauſſchein, 2. ein Impfſchein, vom 12. Jahre ab ein Wiederimpfſchein, 3. ein Abgangszeugnis von der zuletzt beſuchten Lehranſtalt.— Zur Aufnahme in Sexta iſt es erforderlich, daß der Knabe ſein neuntes Lebensjahr vollendet hat; insbeſondere wird darauf aufmerkſam gemacht, daß der aufzunehmende Knabe auch die lateiniſche Schrift muß leſen und ſchreiben können; im Rechnen iſt die Kenntnis der vier Spezies in unbenannten Zahlen notwendig.
5. Im Sommer 1914 findet der Unterricht von 8 Uhr bis 10¹ ſtatt.
Die langen freien Sommernachmittage können die Schüler zur gewiſſenhaften Erledigung ihrer Arbeiten verwenden,— weiterhin aber auch zum Nutzen ihrer Geſundheit, zu Spiel, zu Spazier⸗ gängen, auch weiteren Wanderungen in Dillenburgs herrlicher Umgebung. Ich bitte aber die Eltern,


