Jahrgang 
1913
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IV. Auszüge aus den Verfügungen der vorgeſetzten Behörden.

Berlin, den 21. Sept. 1912. UII 2084 Erlaß des Herrn Miniſters, mitgeteilt durch Verf. des Königl. Prov. Schulkoll. S. 15711 vom 31. Okt. 1912.

Die Gefahren, die durch die überhandnehmende Schundliteratur der Jugend und damit der

Zukunft des ganzen Volkes drohen, ſind in den letzten Jahren immer mehr zutage getreten. Neuerdings hat ſich wieder mehrfach gezeigt, daß durch die Abenteurer⸗, Gauner⸗ und Schmutz⸗ geſchichten, wie ſie namentlich auch in einzelnen illuſtrierten Zeitſchriften verbreitet werden, die Phantaſie verdorben und das ſittliche Empfinden und Wollen derart verwirrt worden iſt, daß ſich die jungendlichen Leſer zu ſchlechten und ſelbſt gerichtlich ſtrafbaren Handlungen haben hinreißen laſſen. Die Schule hat es auch bisher nicht daran fehlen laſſen, mit allen ihr zu Gebote ſtehenden Mitteln dieſes Uebel zu bekämpfen und alles zu tun, um bei den Schülern und Schülerinnen das rechte Verſtändnis für gute Literatur, Freude an ihren Werken zu wecken und dadurch die ſittliche Feſtigung in Gedanken, Worten, Taten herbeizuführen. In faſt allen Schulen finden ſich reichhaltige Büchereien, die von den Schülern und Schülerinnen koſten⸗ los benutzt werden können. Aber die Schule iſt machtlos, wenn ſie von dem Elternhauſe nicht ausreichend unterſtützt wird. Nur wenn die Eltern in klarer Erkenntnis der ihren Kindern drohenden Gefahren und im Bewußtſein ihrer Verantwortung die Leſeſtoffe ihrer Kinder, ein⸗ ſchließlich der Tagespreſſe ſorgſam überwachen, das verſteckte Wandern häßlicher Schriften von Hand zu Hand verhindern, das Betreten aller Buch- und Schreibwarenhandlungen, in denen Erzeugniſſe der Schundliteratur feilgeboten werden, ſtreng verbieten und ſelbſt überall gegen Erſcheinungen dieſer Art vorbildlich und tatkräftig Stellung nehmen, nur dann iſt Hoffnung vorhanden, daß dem Uebel geſteuert werden kann. Bei der Auswahl guter und wertvoller Bücher wird die Schule den Eltern wie auch den Schülern und Schülerinnen ſelbſt mit Rat und Tat zur Seite ſtehen und ihnen diejenigen Bücher angeben, die ſich für die Altersſtufe und für ihre geiſtige Entwickelung eignen. Zu dieſem Zwecke werden es ſich die Lehrer und Lehrerinnen gern angelegen ſein laſſen, ſich über die in Betracht kommende Jugendliteratur fortlaufend zu unterrichten. Das in dem Weidmann'ſchen Verlage zu Berlin erſchienene Buch des Direktors Dr. T. JohanneſſonWas ſollen unſere Jungen leſen? wird den Schülern und auch den Schülerinnen wie deren Eltern als zuverläſſiger Wegweiſer dabei dienen können.

Berlin, den 11. Dez. 1912. Erlaß des Herrn Miniſters UII 2240 II1. Unterprimanern, welche beabſichtigen, die von ihnen beſuchte Anſtalt zu verlaſſen, kann nach anderthalbjährigem Beſuche der Klaſſe die Reife für die Oberprima zugeſprochen werden, ohne daß es eines Nachweiſes über die beabſichtigte Verwendung des Zeugniſſes bedarf. Vorausgeſetzt wird dabei, daß dies Zeugnis an und für ſich für die Verſetzung in die Oberprima zureicht; irgendwelche Rückſicht auf den ſpäteren Beruf des Schülers darf dabei nicht genommen werden.

In entſprechender Weiſe ſoll für die Verſetzung nach Unterprima und Oberſekunda verfahren

werden. Mitgeteilt durch Verfüg. Königl. Prov. Schulkoll. S. 20155/12 vom 10. Jan. 1913.

3. Febr. 1913. S. 193. Der ſechsſtündige Vormittagsunterricht für das Sommerhalbjahr wird genehmigt, für das Winterhalbjahr abgelehnt; zwiſchen Schulanfang und Schulſchluß müſſen nach Verfügung des Herrn Miniſters ſtets 5 ½ Stunden liegen, was für einen Schulanfang von 8¹⅛ und einen Schulſchluß von 1³⁰ nicht zutrifft.

9. Jan. 1913. S 138. Verfügung Kgl. Prov. Schulkoll. über die Ferien Oſtern 1913 bis Oſtern 1914. Die Ferien für das Gymnaſium in Dillenburg finden ſtatt: 7

.Oſtern 1913: Mittwoch, den 19. März 1913 bis Donnerstag 3. April.

Pfingſten 1913: Freitag, den 9. Mai bis Freitag 16. Mai.

.Sommer: Freitag, den 4. Juli bis Dienſtag 5. Auguſt.

.Michaelis: Sonnabend 27. September bis Dienſtag 14. Oktober.

.Weihnachten: Sonnabend 20. Dezember bis Sonnabend 3. Januar 1914.

Oſtern 1914: Sonnabend 4. April 1914.

Bei 2 und 3 iſt der Unterricht unverkürzt durchzuführen.

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