16
X. Stiftungen und Anterſtützungen der Schüler.
1. Das Spieß⸗Stipendium, das zur Auszeichnung talentvoller, braver und fleißiger Schüler der Oberklaſſen verwendet werden ſoll, iſt im Betrage von 30 Mark dem Unterprimaner Paul Schnurr
verliehen worden. 2. Die Zahl der Freiſchüler betrug 18, die Summe des erlaſſenen Schulgeldes 2473,75 Mark.
XI. Mitteilungen an die Schüler und ihre Eltern, bezw. deren Vertreter.
1. Im Hinblick auf verſchiedene Vorfälle, die ernſte Folgen nach ſich zogen, mache ich noch einmal darauf aufmerkſam, daß der Beſitz und Gebrauch von gefährlichen Waffen, namentlich Schußwaffen, den Schülern ſtreng verboten iſt und mindeſtens mit Androhung der Ausweiſung, im Wiederholungs⸗ falle unnachſichtlich mit der Ausweiſung auf Grund eines Miniſterialerlaſſes beſtraft wird.
2. Die Abmeldung von Schülern muß ſpäteſtens am erſten Tage des Unterrichtsvierteljahres erfolgen, widrigenfalls das Schulgeld für das laufende Vierteljahr bezahlt werden muß.
Das Schulgeld beträgt für die oberen Klaſſen 150 Mk., für die mittleren und unteren 130 Mk., das Aufnahmegeld 9 Mk.
3. Die Eltern werden erſucht, ihre Söhne an dem Konfirmandenunterrichte dann teilnehmen zu laſſen, wenn ſie Schüler der Klaſſe Obertertia ſind, weil in Zukunft nur in dieſer Klaſſe bei der Aufſtellung des Stundenplans auf den Konfirmandenunterricht Rückſicht genommen werden kann.
4. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 15. April, vormittags 8 Uhr mit der Auf⸗ nahmeprüfung, zu welcher der Direktor ſchriftliche oder mündliche Anmeldung bis zum 10. April entgegennimmt. Der Meldung ſind ſo fort beizufügen: 1. ein Geburtsſchein, 2. ein Impfſchein, vom
12 Jahre an ein Wiederimpfſchein, 3. ein Abgangszeugnis von der zuletzt beſuchten Lehranſtalt.— ba Aufnahme in Sexta iſt es erforderlich, daß der Knabe ſein neuntes Lebensjahr vollendet hat; insbe⸗ ſondererwird darauf aufmerkſam gemacht, daß der aufzunehmende Knabe auch die lateiniſche Schrift muß leſen und ſchreiben können; im Rechnen iſt die Kenntnis der vier Spezies in unbenannten Zahlen notwendig.
5. Nach Verſtändigung mit den Eltern unſerer Schüler wird mit Bewilligung des Kgl. Provinzial⸗ ſchulkollegiums im Sommer 1912 der ſämtliche Unterricht— abgeſehen von einigen wenigen Stunden, die ſich nicht unterbringen laſſen— probeweiſe am Vormittage ſtattfinden. Da jede Unterrichtsſtunde nur 45 Minuten dauert und der Unterricht um 7 Uhr beginnt, ſo kann um 12.30 Uhr geſchloſſen werden. In ſehr dankenswerter Weiſe hat auf Antrag des Direktors die Kgl. Eiſenbahndirektion in Frankfurt a. M. die Züge in der Richtung nach Haiger, Herborn und Straßebersbach dementſprechend verlegt.
6. Um ein gedeihliches Zuſammenwirken von Schule und Haus zu fördern, haben ſämt⸗ liche Lehrer der Anſtalt beſtimmte, den Schülern bekannt gegebene Stunden angeſetzt, in denen ſie in ihrer Wohnung, event. im Gymnaſium, für die Eltern zu ſprechen ſind. Eine vorherige kurze Anmeldung iſt wünſchenswert, namentlich wenn die Eltern Erkundigungen einziehen wollen, zu denen eine vorausgehende Beſprechung des Herrn Klaſſenlehrers mit den andern Herrn nötig erſcheint. Der Direktor iſt in der Regel von 11—12, gegebenenfalls auch von 3—4 Uhr in ſeinem Amtszimmer zu ſprechen; es iſt ſein aufrichtigſter Wunſch, in möglichſt regen Verkehr mit den Eltern zu treten, um über die wichtigſten Erziehungsfragen perſönlich mit ihnen zu verhandeln. U. a. ſind die auswärtigen Schüler verpflichtet, bei der Wahl oder dem Wechſel der Wohnung die vorherige Genehmigung des Direktors einzuholen. Jedem Wunſche der Eltern um perſönliche Rückſprache wird der Unterzeichnete bereitwillig entgegenkommen; jaber auch er bittet um vorherige
Anmeldung. Der Rönigliche Gymnaſial-Direktor:
Prof. Dr.sEndemann.


